NÜRNBERGER LAND – Um ein Auftreten der Vogelgrippe in Bayern zu verhindern, erlässt das Landratsamt eine Allgemeinverfügung. Diese schreibt vor, dass die Abgabe von Geflügel beziehungsweise von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln von privaten Haltern nur erfolgen darf, wenn die Tiere zuvor auf das Virus untersucht wurden.
Die Geflügelpest, auch unter den Namen Vogelgrippe und Aviäre Influenza bekannt, breitet sich aktuell von Norddeutschland aus. Es ist das schwerste Geflügelpest-Geschehen, das bislang in Europa und Deutschland registriert wurde.
Deswegen erlässt das Landratsamt für das gesamte Nürnberger Land eine Allgemeinverfügung, nachzulesen im morgigen Amtsblatt vom 28. Oktober 2022. Die Kernaussage ist, dass in Gefangenschaft gehaltenes Geflügel, beispielsweise Hühner, Wachteln, Enten oder Gänse, „außerhalb einer gewerblichen Niederlassung“ nur abgegeben werden darf, wenn es zuvor auf das Virus untersucht wurde.
Konkret bedeutet das: Wer zum Beispiel privat Gänse hält und diese verkaufen möchte, muss die Tiere untersuchen lassen. Für gewerbliche Händler, etwa Geflügelhöfe, gilt dies nicht.
Genauere Informationen, wann und wie diese Untersuchungen erfolgen müssen, sind dem Amtsblatt zu entnehmen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro geahndet werden.
Anzeigepflicht von Vogelgrippe
Das Virus der Aviären Influenza kommt in wildlebenden Wasservögeln in verschiedenen Varianten vor. Für Hausgeflügel, insbesondere Hühner, ist es stark krankmachend und tödlich. Diese hochpathogenen Varianten zeigen sich beispielsweise bei Hühnern in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Durchfall und Tod. Wer Geflügel hält und bemerkt, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere krank werden oder sterben, sollte dies umgehend beim Veterinäramt melden; für die Vogelgrippe gilt nämlich die Anzeigepflicht. Das Veterinäramt des Nürnberger Landes ist telefonisch 0912/9506584 oder 09123/950 6598 und per Mail an [email protected] erreichbar.
Weitere Informationen und Details finden sich sowohl im Amtsblatt Nr. 23 als auch auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.