SIMMELSDORF — Auch wenn der alte, denkmalgeschützte Lokschuppen am Simmelsdorfer Bahnhof nicht abgebrochen wird, wäre ein S-Bahn-Betrieb auf der Schnaittachtalbahn in Zukunft möglich. Dies jedenfalls stellt der Bayerische Landtag nach einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Markus Ganserer fest und widerspricht damit einem Beschluss des Simmelsdorfer Gemeinderates vom September, der den Abriss des Backsteingebäudes beantragen will.
Begründet wurde dies im Gemeinderat unter anderem damit, dass das denkmalgeschützte Backsteingebäude einem zweiten Gleis im Weg stehen könnte, das möglicherweise für einen zukünftigen S-Bahn-Betrieb notwendig wäre. Kritisiert wurde der Abbruchplan unter anderem vom früheren Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Schnaittachtalbahn, Dominik Sommerer.
Dieses zweite Gleis gab es in Simmelsdorf schon und es wurde im Jahr 1997 von der DB Netz AG stillgelegt und im Sommer 2012 abgebaut. Erst rückwirkend stellte die DB Netz AG dazu im Jahr 2015 einen Genehmigungsantrag beim Eisenbahn-Bundesamt. Während zunächst unklar war, warum das zweite Gleis nicht genau so wieder aufgebaut werden kann und soll, wurde nun sozusagen von höchster Stelle bestätigt, dass die S-Bahn das zweite Gleis gar nicht benötigt. In einer Antwort des Bayerischen Landtags vom 18. November 2015 auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Markus Ganserer heißt es: „In Simmelsdorf-Hüttenbach wird nur eine Bahnsteigkante auch für den künftigen Betrieb ausreichend sein. Zudem ergibt sich aus dem Betriebskonzept kein konkreter Abstellbedarf, der für die Beibehaltung der Infrastruktur (zweites Gleis) sprechen würde.“
Wenn überhaupt ein zweites Gleis auf der Schnaittachtal-Strecke benötigt würde, etwa um den Takt der Züge zu erhöhen, wäre dieses Gleis nur auf halber Strecke, also etwa in Schnaittach, nötig, um den Begegnungsverkehr zu realisieren. Dafür zumindest soll schon jetzt der notwendige Grund gesichert werden.
„Der Gemeinderat Simmelsdorf muss seinen Beschluss nun revidieren“, fordert der frühere Vorsitzende der Interessengemeinschaft Schnaittachtalbahn, Dominik Sommerer, vor dem Hintergrund der neuen Aussagen. Noch dazu weil die Begründung des Beschlusses nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Im Beschluss des Gemeinderates heißt es wörtlich: „Der Lokschuppen selbst ist aktuell in einem maroden Zustand. Eine Sanierung ist zurzeit auch nicht vorgesehen. (…) Angesichts der Tatsache, dass der Lokschuppen in wenigen Jahren in einem so schlechten Bauzustand sein wird, dass ein Abbruch sowieso unvermeidbar wäre, sollte das Gebäude kurzfristig abgebrochen werden.“ Genau diese Begründung wird von Dominik Sommerer kritisiert: Laut Denkmalschutzgesetz sind Eigentümer von Baudenkmälern verpflichtet, ihre Gebäude instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Tun sie das nicht, kann die Denkmalschutzbehörde eine Ersatzvornahme machen, also das Gebäude instand setzen und die Kosten dem Eigentümer berechnen. „Dies ist hier dringend geboten, um dieses Kulturgut, den Simmelsdorfer Lokschuppen, zu retten“, so Sommerer.