BURGTHANN/SCHWARZENBRUCK – Die Kritik an den Beitragsbescheiden des Kanalzweckverbands für den Bau der neuen Kläranlage reißt nicht ab. Auf der jüngsten Verbandssitzung wenden sich Bürger mit zahlreichen Fragen an den KZV-Vorsitzenden Heinz Meyer.
Die Abgabenbescheide für den Kläranlagenbau in Schwarzenbruck sorgen weiter für Ärger. Als die Verbandsversammlung des Kanalzweckverbands Schwarzachgruppe (KZV) im Burgthanner Rathaussaal zu ihrer jüngsten Sitzung zusammenkommt, gibt es in der Bürgerfragestunde eine ganze Reihe von Fragen, die der KZV-Vorsitzende Heinz Meyer beantworten muss. Zufriedenstellend ist das für viele nicht, geht es doch um viel Geld, das der KZV bei den einzelnen Bürgern für die Finanzierung seines Kläranlagenbaus einsammeln muss.
Die Materie ist kompliziert: Rund 30 Millionen Euro kostet die neue Kläranlage in Schwarzenbruck, dafür gibt es 4 Millionen an Zuschüssen, 26 Millionen müssen über die Bürger im Verbandsgebiet aufgebracht werden, zur Hälfte über Beiträge, die in einer ersten Abschlagszahlung bereits jetzt fällig werden, zur anderen Hälfte über laufende Abwassergebühren. Für Unmut bei einigen Beitragszahlern sorgt die Abrechnungsmethode des KZV. Der Zweckverband orientiert sich dabei an der theoretisch auf jedem Grundstück möglichen Bebauung. Liegt das Grundstück in einem Bebauungsplangebiet, und erlaubt dieser Bebauungsplan eine dichte und hohe Bebauung, dann muss der Grundeigentümer mehr zahlen als sein Nachbar, dessen Grundstück in einem überplanten Gebiet liegt, wo nur geringe und niedrigere Bebauung möglich ist.
Liegt der Grund aber in einem Gewerbegebiet, dann wird es richtig teuer. Und wenn für ein Grundstück kein Bebauungsplan existiert, dann orientiert sich die Berechnung des KZV nach Auskunft des zuständigen Ingenieurbüros Bitterwolf an den umliegenden beplanten Gebieten. Alles in allem eine sehr komplexe Materie also.
Fragenkatalog an Meyer
Thomas Stamm aus Lindelburg hat sich als Betroffener intensiv mit allem befasst, hat Briefe geschrieben an den KZV und an Bitterwolf und hat gegen seinen Abgabenbescheid Widerspruch eingelegt. Im Burgthanner Rathaussaal präsentiert er Meyer einen ganzen Fragenkatalog. Ihm geht es unter anderem um das Thema Gerechtigkeit. „Werden hier alle Anlieger gleich behandelt?“ fragt er. Und er will wissen, wie es denn nun weitergeht, nachdem er Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hat.
Der KZV-Vorsitzende verweist auf die Reihe von Informationsveranstaltungen zum Kläranlagenneubau, auf denen man die Finanzierung des Projekts erläuterte. Die seien leider nur spärlich besucht gewesen. Im Rahmen einer Bürgerfragestunde sei es einfach nicht möglich, die zahlreichen Fragen von Stamm alle zu beantworten. Detaillierte Antworten habe es aber immer auf den zurückliegenden Info-Veranstaltungen gegeben.
Hier schaltet sich KZV-Geschäftsführer Horst Wagner ein und verweist darauf, dass das Ingenieurbüro Bitterwolf seit 2017 alle Grundstücke im Verbandsgebiet untersucht hat und die Bürger in einem Anhörungsverfahren alle Fragen stellen konnten. Die gestellten Fragen seien auch schriftlich niedergelegt worden.
Viele Sonderfälle
Es gibt viele Sonderfälle im Verbandsgebiet, Grundeigentümer etwa in Gewerbegebieten, die hier wohnen und extrem hohe Beiträge zahlen (wir berichteten) oder Fälle wie den von Patrik Fuchs aus Lindelburg, auf dessen Grundstück theoretisch ein mehrere hundert Quadratmeter großes Haus gebaut werden könnte. Theoretisch wohlgemerkt. Praktisch ist das nicht möglich, weil das Grundstück einfach zu klein ist. Das ist eine Folge mehrerer Grundstücksteilungen aus der Vergangenheit. Der Bebauungsplan lässt auf dem Gebiet, in dem sich das Grundstück von Fuchs befindet, dichte und hohe Bebauung zu, unabhängig von der Größe der Grundstücke.
Argumente kommen nicht an
Und jetzt? Wagner versichert Fuchs, dass dessen Angelegenheit noch einmal geprüft wird. Das klingt beruhigend für den Lindelburger, reicht ihm aber nicht. Er schlägt deshalb vor, die Grundstücke doch nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung für die Berechnung des Abgabenbescheids heranzuziehen – und nicht nach der theoretisch möglichen Bebauung, wie es der KZV praktiziert.
Jetzt ist man aber mitten im Verfahren, antwortet Heinz Meyer. Da lässt sich der Abrechnungsmodus nicht umstellen. Im übrigen sei die Abrechnungsmethode des KZV auch nicht ungerechter. Meyer verweist hier auf die Eigentümer großer Grundstücke, die „für Familien mit kleinen Grundstücken und Einfamilienhäusern quasi mitbezahlen“. Punkten kann er damit bei den zahlreichen Zuhörern kaum, im Gegensatz zu Michaela Stolba aus Schwarzenbruck, die als Verbandsrätin offen Kritik übt: „Es gibt hier so viele Unklarheiten, da hat man das Gefühl, dass da etwas nicht stimmt.“ Kurzzeitig wird es da laut unter den Zuhörern, die sich offenkundig über Stolbas Äußerung freuen.
Wie groß ist eigentlich der Widerstand gegen die Bescheide? Verbandsrat Marc Wunder aus Schwarzenbruck will wissen, wie viele Widersprüche denn zwischenzeitlich vorliegen. Eine konkrete Zahl will Meyer aber wegen der laufenden Widerspruchsverfahren in öffentlicher Sitzung nicht nennen. Auf Nachfrage von Verbandsrat Thomas Dietz aus Altdorf gibt er aber die Auskunft, dass die Zahl der Widersprüche bei unter fünf Prozent aller Bescheide liegt.