FEUCHT/ALTDORF – Die Unterstützung örtlicher Gewerbetreibender über ein Gutscheinsystem liegt vorläufig auf Eis. Die Regierung von Mittelfranken erklärt das Vorhaben für unzulässig, obwohl andere Kommunen es bereits seit Wochen praktizieren.
In Feucht kam der Impuls von der CSU-Fraktion, in Altdorf aus der Verwaltung: Mit einem Gutscheinsystem, finanziell unterstützt durch die Kommune, sollte Hilfe für örtliche Betriebe bei der Bewältigung der Corona-Krise geleistet werden (wir berichteten). In Altdorf gab es dazu einen Beschluss im Stadtrat. 4000 Euro stellt die Stadt zur Verfügung, in Feucht hat das Rathaus die Rechtsaufsicht am Landratsamt eingeschaltet und nachgefragt, ob eine Unterstützung örtlicher Unternehmen durch die Marktgemeinde rechtlich überhaupt zulässig ist.
Ist es nicht, erfuhr die Feuchter Verwaltung zunächst aus Lauf. Vor zwei Tagen haben die Juristen der Regierung von Mittelfranken diese Rechtsauffassung bestätigt. „Ich verstehe die Welt nicht mehr“, kommentiert Klaus Metz, der Vorsitzende des Arbeitskreises Feuchter Gewerbe (AFG).
Nachdem Brigitte Hallschmid, am Landratsamt zuständig für die Kommunalaufsicht, das Vorhaben in Feucht bereits für unzulässig erklärt hatte, gab es von der örtlichen CSU zunächst Proteste gegen diesen Bescheid. Landrat Armin Kroder bat daraufhin seine Mitarbeiterin, die Angelegenheit an die Regierung von Mittelfranken zur Prüfung weiterzugeben.
„Verschenken von Gemeindevermögen“
Und die hat am Dienstag mitgeteilt, dass die finanzielle Unterstützung der Gutscheine durch die Marktgemeinde eine unzulässige Ausgabe sei. Der Jurist der Regierung verweist auf die Bayerische Gemeindeordnung, nach der das Verschenken von Gemeindevermögen rechtlich nicht zulässig ist. 20 000 Euro wollte der Markt Feucht in die Hand nehmen, um örtliche Betriebe zu unterstützen, Gutscheine im Gegenwert von 25 Euro sollten für 20 Euro verkauft werden, fünf Euro hätte der Markt Feucht für jeden Gutschein dazugezahlt. Das sei aber keine gemeindliche Aufgabe, urteilt die Regierung von Mittelfranken, die das angedachte Gutscheinsystem nun für rechtswidrig erklärt.
Damit wäre auch das Gutscheinsystem in Altdorf gestorben, gemeldet hat sich bislang bei den Altdorfer Geschäftsleuten und auch im Rathaus der Wallensteinstadt noch niemand. Michael Grunert, Inhaber von Sport Grunert in der Neumarkter Straße und Chef von Altdorf-aktiv, zeigte sich auf Nachfrage verwundert darüber, dass das Feuchter Rathaus die Rechtsaufsicht am Landratsamt in Marsch gesetzt hat. Ob Altdorf jetzt einen ähnlichen Bescheid wie die Feuchter bekommen wird, bleibt abzuwarten. Bislang liegt im Rathaus jedenfalls noch nichts vor, sagt Citymanager Stefan Gubitz im Gespräch mit dem Boten.
Erlangen und Schwabach als Vorbilder
Das für Feucht geplante Gutscheinsystem und das laufende Altdorfer Projekt sind keine Erfindungen der hiesigen Kommunen. Vielmehr haben sich die Initiatoren an Modellen orientiert, die schon in Erlangen, Schwabach und Herzogenaurach laufen. Die sollen nun, nach der Anfrage aus Feucht im Laufer Landratsamt, samt und sonders von der Regierung von Mittelfranken ebenfalls auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
In anderen Regierungsbezirken vertreten die Juristen in der Gutscheinfrage dagegen eine andere Ansicht als ihre Kollegen in Ansbach. Die Stadt Lohr beispielsweise unterstützt ihre Gewerbetreibenden mit einer Gutscheinaktion und bekommt dafür Rückendeckung von der Rechtsaufsicht. Die Aktion sei ein Mittel der indirekten Wirtschaftsförderung, die als kommunale Aufgabe durchaus zulässig sei, stellen die unterfränkischen Juristen fest.
In Feucht wollen Initiatoren und Unterstützer der Gutscheine trotz der Nachricht aus Ansbach nicht klein beigeben. Die CSU kündigt an, sich ans Innenministerium zu wenden, die Freien Wähler wollen den Vorgang beim Wirtschaftsministerium vortragen. Der Hauptausschuss der Marktgemeinde stellte sich einstimmig hinter das Projekt und will zusammen mit Bürgermeister Jörg Kotzur daran festhalten.