Wegen fehlender Transparenz:

Es knirscht beim KZV

Mit dem Bau der neuen Kläranlage liegt man gut in der Zeit. Der Neubau kommt auf 30 Millionen Euro, vier Millionen Zuschüsse gibt es, der Rest wird von den angeschlossenen Haushalten je zur Hälfte über höhere Gebühren und einmalige Beiträge finanziert. | Foto: KZV2020/11/Schwarzenbruck-Klaeranlagenbau-scaled.jpg

SCHWARZENBRUCK/BURGTHANN/ALTDORF: Drei der neuen Räte äußern Unzufriedenheit mit dem Prozedere im Verband und fordern mehr Transparenz. Die Geschäftsleitung des Zweckverbands reagiert auf die Vorwürfe.

Es läuft nicht so ganz rund in den Verbandsversammlungen des Kanalisationszweckverbands Schwarzachgruppe (KZV). Offensichtlich gibt es zwei Lager, sofern man das bei acht Verbandsräten und einem Vorsitzenden sagen kann. Nach Auskunft der drei neuen Räte Michaela Stolba (Grüne), Marc Wunder (CSU) und Björn Reese (FW), würde die Versammlung sehr häufig nur als Abnick-Gremium gesehen, Transparenz auch den Bürgern gegenüber fehle häufig dort, wo sie eigentlich angebracht wäre. Ältere Mitglieder dagegen hätten sich offensichtlich an diese Art der Meinungsfindung gewöhnt und würden die Entscheidungen der Vorsitzenden zu unkritisch akzeptieren, so ein Vorwurf der Neuen in Richtung der Verbandsspitze, aber auch der restlichen Mitglieder.

Sie stützen ihre Vorwürfe zum Beispiel auf die Tatsache, dass bestimmte Tagesordnungspunkte ihrer Ansicht nach eher in eine öffentliche Sitzung gehörten als in die vom Verbandsvorsitzenden, dem Burgthanner Bürgermeister Heinz Meyer, anberaumte nicht-öffentliche. In der Mai-Sitzung hätten die Räte zum Beispiel über eine Drei-Millionen-Darlehensaufnahme ohne Öffentlichkeit entscheiden sollen. Damals hat man noch erfolgreich die Verlegung in die allgemein zugängliche Sitzung erreicht. „Wir wollen alles etwas transparenter halten“, versichert Björn Reese, „wir haben keinen Grund, alles zu verheimlichen“. Auch Michaela Stolba stimmt da einem der älteren Verbandsräte gar nicht zu, der hier die Ansicht vertrat, das könne man doch „unter uns klären“.

Auch Landratsamt plädiert für Öffentlichkeit

Bei einem weiteren Versuch in der Juli-Sitzung gelang die beantragte Verlegung eines Punktes in den öffentlichen Teil nicht, weil der Antrag mit 4:4 Stimmen abgelehnt wurde. Interessant dabei: Die Kommunalaufsicht im Landratsamt hätte nach Auskunft der Drei bestätigt, dass man das Thema durchaus öffentlich hätte behandeln können. Auch der zweite Verbandsvorsitzende, Schwarzenbrucks Bürgermeister Markus Holzammer, hatte für die Öffentlichkeit gestimmt. Der ebenfalls neue Verbandsrat Martin Tabor, Bürgermeister von Altdorf, war bei der Sitzung verhindert.

Beim KZV sieht man das anders. „Wir sind der festen Überzeugung, dass der konkrete Fall im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden musste“, urteilt Horst Wagner, der Geschäftsleiter des Zweckverbands. Auch Verbandsvorsitzender Meyer ist überzeugt: „Unsere Sitzungen laufen vollkommen rechtskonform.“ Auch was den Vorwurf der mangelnden Transparenz angeht, widerspricht er. Allerdings weist er darauf hin, dass man keine Behörde mit einem großen Verwaltungsapparat und einer Öffentlichkeitsabteilung sei. Häufig seien personelle und zeitliche Probleme zu bewältigen. „Aber wir sind bemüht, jeden mitzunehmen“, versichert er.

Marc Wunder und seine Mitstreiter sehen aber dennoch Luft nach oben in Sachen Bürgerfreundlichkeit. Da wäre zum Beispiel der Flyer, in dem die an die künftige Kläranlage angeschlossenen Bürger über die Kosten informiert werden, die durch den Neubau auf sie zukommen. Der ging vor wenigen Wochen an die Bevölkerung raus und enthält eine veraltete und daher unrealistisch günstige Beispielrechnung. „Wir haben damals viele ehrenamtliche Stunden in die Überarbeitung der Broschüre investiert“, erinnert sich Wunder. Doch auch im zweiten Entwurf war wieder das veraltete Exempel ohne Hinweis auf die zwingenden Steigerungen enthalten.

Erst nachdem man noch einmal moniert hatte, wurde diese Modell-Rechnung aus dem Jahr 2018 mit dem Hinweis versehen, dass sie wohl bis zum Fälligkeitsdatum um 30 Prozent höher ausfällt. Diese Tatsache wird von der Geschäftsleitung eingeräumt. Doch hätte man auch noch eine Kostenrechnung von 2020 veröffentlicht, so würde die immer noch nicht abbilden, wie hoch die sogenannten Verbesserungsbeiträge, die die Kanalnutzer 2021 und 2024 zu zahlen haben, tatsächlich sind. Denn durch Baulücken und neue Baugebiete, wie etwa das große an der Ezelsdorfer Bayernstraße, die laufend den Kreis der angeschlossenen Grundstücke erweitern, wird auch eine heute aktuelle Rechnung bis dann wieder überholt sein.

Verwirrung vermeiden

Um hier Verwirrung durch mehrere ungültige Beispiele zu vermeiden, habe man die Kalkulationen beibehalten, die auf der Basis von 2018 beruhen, als das Gredinger Ingenieur-Büro Bitterwolf alle angeschlossenen Grundstücke und Gebäude vermaß. Gleichzeitig ist Wagner voller Lob für die drei neuen Verbandsräte und darüber, wie sie sich in die Gestaltung der Broschüre eingebracht haben. Auch der Vorsitzende Meyer hält den Info-Flyer nun für „gut gelungen“.

Stolba, Reese und Wunder haben aber noch einen Kritikpunkt ausgemacht. Sie stört es, dass die Basis der Umlagekosten die mögliche bebaubare Fläche ist und nicht die zum aktuellen Zeitpunkt tatsächlich bebaute. Denn nur die produziert ja Abwasser. Björn Reese macht da eine Vergleichsrechnung auf: Ein Rentnerehepaar mit einem Bungalow von 120 Quadratmetern Wohnfläche und großem Garten zahlt unter Umständen genauso viel wie der Besitzer eines mehrstöckigen Wohnhauses nebenan auf gleicher Wohn- und Grundstücksfläche. Ungerecht findet er das.

Dieses Verfahren hat jedoch mehrere Ursachen, erläutert Arno Bitterwolf. Ausschlaggebend für die Berechnung sei zunächst die Entwässerungssatzung, an die man einfach gebunden sei. Und in der seit 1976 gültigen Beitrags- und Gebührensatzung ist festgelegt, dass man von der zulässigen Bebauung, nicht von der tatsächlichen auszugehen hat. Selbst wenn man den Bürgern den Gefallen tun wollte und nur die bestehenden Bauten und das Grundstück als Bemessungsgrundlage hernähme, dann würde man gegen die Satzung verstoßen. „Es wäre aus verwaltungsrechtlicher Sicht bedenklich, würde man hier einfach den Maßstabswechsel durchführen“, so Bitterwolf.

Anderer Maßstab, höhere Beitragssätze

Und Horst Wagner fügt noch hinzu, dass man bei einem Wechsel zudem jene Bürger benachteiligen würde, die seit 44 Jahren Beiträge und Gebühren – im Übrigen nicht nur beim Kanal, sondern auch bei der Trinkwasserversorgung – nach dem Prinzip der zulässigen Bebauung bezahlt haben, wenn die Neuangeschlossenen nur noch entsprechend der tatsächlichen Bebauung veranlagt würden. Zu bedenken sei außerdem, so Horst Wagner, dass ein anderer als der vom KZV gewählte Maßstab nach der zulässigen Geschossfläche zu deutlich höheren Verbesserungsbeitragssätzen führe, da der Invest nur auf eine kleinere Fläche verteilt würde, die Höhe der Zahlungsforderung jedoch gleich bliebe.

Probleme haben die neuen Verbandsräte letztendlich auch mit dem hohen Schuldenstand. Nicht umsonst habe Brigitte Hallschmid von der Kommunalaufsicht in Lauf schon im Frühjahr die Finanzlage des Verbands als „sehr angespannt“ bezeichnet, fügt Michaela Stolba an. 2023 geht man dort von einem Schuldenberg von mehr als 25 Millionen Euro aus – trotz der ersten Einmalzahlungen der Bürger im nächsten Jahr. Angesichts dieser „enormen Summen“ sei eine bürgernahe Vermittlung der Handlungsweise im Gremium besonders wichtig. Daran wollen sie arbeiten und einiges an der Praxis des Gremiums verändern.

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