Neue Abgabe

Der Wassercent kommt: Wer ist betroffen?

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Seit 1. Januar gilt in Bayern der Wassercent. Die Abgabe soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen.
Seit 1. Januar gilt in Bayern der Wassercent. Die Abgabe soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. | Foto: Lubo Ivanko/stock.adobe.com2026/06/AdobeStock_341766700-scaled.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Seit 1. Januar dieses Jahres gilt in Bayern der sogenannte Wassercent. Die neue Abgabe soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Wer Grundwasser aus einem eigenen Brunnen entnimmt, ist zur Zahlung verpflichtet.

Dazu gehören öffentliche Wasserversorger, Unternehmen und Privatpersonen. Haushalte, die ihr Wasser über die Wasserversorgung beziehen, gelten nicht als direkte Nutzer.

Die erste Erhebung findet von Mittwoch, 1. Juli, bis 31. Dezember statt. Konkrete Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Der Wassercent beträgt 10 Cent pro Kubikmeter (1000 Liter) Grundwasser. Pro Jahr gibt es eine Freimenge von 5000 Kubikmetern. Für dieses Jahr beträgt die Freimenge aufgrund der Einführung zur Jahresmitte 2500 Kubikmeter. Wer diese Menge im Jahr 2026 nicht überschreitet, muss keine Abgabe zahlen. Grundlage für die Berechnung ist entweder die im Wasserentnahmebescheid festgelegte Entnahmemenge oder die tatsächlich entnommene Wassermenge.

Meldefrist bis 1. März 2027

Wer die tatsächlich entnommene Wassermenge ansetzen lassen möchte, kann diese bis zum 1. März 2027 beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt melden. Das Umweltministerium empfiehlt, die Zählerstände von Wasseruhren oder Pumpen zum 1. Juli und 31. Dezember zu dokumentieren.

Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, eine gesetzliche Messverpflichtung besteht nicht. Betroffene erhalten im Herbst dieses Jahres dann weitere Informationen, unter anderem zur elektronischen Übermittlung der Entnahmemenge.

Info: www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm.

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