Marktgemeinderat

Zwei Sanierungslösungen für Neuhauser Kläranlage

Beim Belebungsbecken beginnt die biologische Stufe der Kläranlage. Die soll auch unter Gesichtspunkten des Klimawandels auf den modernsten Stand der Wasserreinigungstechnik gebracht werden. Klärbecken ohne Bedachung wird es dann wohl nicht mehr geben. | Foto: K. Möller2020/06/Kl-ranlage-Nhs.jpg

NEUHAUS – Waren die vergangenen Sitzungen des Neuhauser Gemeinderates von der Neuaufstellung des Gremiums nach den Kommunalwahlen im März geprägt, so ging es in der jüngsten Sitzung wieder um ein seit 2018 laufendes Projekt, das den Geldsäckel der Gemeinde weiterhin belasten wird: die dringend notwendige Sanierung der Kläranlage, die als Mischwassersystem für Schmutz- und Niederschlagswasser betrieben wird.

Dazu informierte Diplom-Ingenieurin Claudia Scharnagel die Räte über den derzeitigen Stand der Modernisierung des mechanischen Teils der Anlage, der die groben Wasserverschmutzungen entfernt. Nach Erneuerung des Schneckenhebewerks stünden derzeit der Bau des Rechengebäudes und des Vorklärbeckens an. Der Schwerpunkt ihrer Ausführungen lag auf dem Stand der Planungen für den biologischen Teil der Abwasseranlage, für die künftig ein Einwohnerwert von 5700 zugrunde gelegt werden soll. Das bedeutet, die Anlage ist für eine Belastung durch 5700 Einwohner in ihrem Einzugsgebiet ausgelegt.

Schlamm wird verbrannt

Für die Modernisierung des biologischen Teils, dessen Hauptaufgabe die Schlammstabilisierung ist, stellte Scharnagel zwei Reinigungssysteme vor: Bei der aeroben Reinigung wird der Schlamm unter Zugabe von Sauerstoff im Belebungsbecken stabilisiert, so dass es bei der anschließenden Entsorgung nach erfolgter Trocknung zu keinen Geruchsbelästigungen mehr kommt. Wegen der Verschärfung der Klärschlammverordnung in den vergangenen Jahren wird der verbleibende Schlamm bei diesem Verfahren vorwiegend thermisch verwertet; das heißt, er wird verbrannt oder vergast. So auch in Neuhaus.

Bei der anaeroben Reinigung werden die schädlichen chemischen Verbindungen durch mikrobiologische Abbauprozesse ohne Sauerstoff in Faultürmen entfernt. Die Vorteile bei diesem Verfahren sind: kein Energiebedarf für die Zuführung von Sauerstoff, Gewinnung von Methan, das zur Stromgewinnung – zum Beispiel für die spätere Schlammtrocknung – verwendet werden kann, und der bessere Abbau einiger chemischer Verbindungen.

Container statt Türme

Wegen der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Planung der biologischen Klärstufe legte Scharnagel dem Gemeinderat die geschätzten Gesamtkosten für die beiden Varianten vor. Für die technisch bessere und energiesparende anaerobe Reinigung schlug sie eine Lösung mit kostengünstigeren Faulcontainern statt -türmen vor, deren Gesamtkosten rund 5,4 Millionen betragen würden. Bei der anderen Variante wären es 5,2 Millionen Euro.

Die Fördertöpfe von Bund und Freistaat für die Sanierung von Kläranlagen müsse die Gemeinde voll ausschöpfen, so Bürgermeister Josef Springer mit Blick auf die Gemeindefinanzen. Bei Nutzung aller Möglichkeiten sei eine Förderung bis zu 90 Prozent möglich. Die werde man aufgrund verschiedener Vorgaben – Investitionsvolumen oder Mindestmenge des durch die Anlage erzeugten Stroms – aber sicher nicht erreichen.

Die endgültigen Pläne könnten ab Juli eingereicht werden, erklärte Scharnagel auf Nachfrage. Damit erhalte Neuhaus auch die Verlängerung der demnächst auslaufenden wasserrechtlichen Genehmigung zur Betreibung der Anlage. Die ist unbedingt notwendig, da das geklärte Schmutzwasser in die Pegnitz abgeleitet wird.

Einstimmig beschloss der Rat, den für die Planung eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Für die endgültige Beschlussfassung der Modernisierung des biologischen Anlagenteils werden die Gemeinderäte noch mit den Daten der Wirtschaftlichkeitsberechnungen versorgt.

Neue Straße

Einstimmig gaben die Räte grünes Licht für die Kostenbeteiligung der Gemeinde an der Neuanlegung der Gemeindeverbindungsstraße von Höfen nach Viehhofen im Rahmen der Dorferneuerung Höfen II. Nach den Berechnungen des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken muss sich Neuhaus mit 13 336 Euro an den Kosten beteiligen.

Der Beschluss zur Übertragung des Jahresverlusts 2018 in Höhe von 57 585 Euro auf die neue Rechnung wurde auf die Julisitzung vertagt, da Elmar Hayn Einblick in die Berechnungsunterlagen wünschte.

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