Ausweisdokumente

Neue Passverordnung ab Mai: was muss man beachten?

Ab Mai greift die neue Passverordnung.
Ab Mai greift die neue Passverordnung. | Foto: Markt Feucht2025/03/865a667c034b1c304571fda76622bbcd2e9e7db3_max1024x.jpg

NÜRNBERGER LAND – Ab Mai greift die neue Passverordnung. Dann dürfen für die Erstellung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos können Behörden bei der Beantragung von Pässen dann nicht mehr entgegennehmen und weiterverarbeiten.

Das neue Pflichtverfahren für alle Lichtbilder funktioniert ausschließlich Cloud-basiert. Dadurch können nur biometrische Passfotos von teilnehmenden Fotoanbietern über ein vorgeschriebenes Code-System von den Behörden weiterverarbeitet werden. Das heißt, einfach digital übermittelte Lichtbilder, beispielsweise per E-Mail, sind nicht akzeptiert.

Deshalb ist es ratsam, beim ausgewählten Fotoanbieter vorab nachzufragen, ob er an das bundesweite Cloud-System des Bundesministeriums des Innern und für Heimat angeschlossen ist. Das ist nötig, um den notwendigen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) von ihm zu erhalten.

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