Kommentar zu Polizei sprengt „Ersatzkirchweih“
Die Sache ist klar. Die Eckenhaider, die am Wochenende Kirchweih feiern wollten, haben gegen geltendes Recht verstoßen.
Zu Recht gibt es Bußgeldbescheide. Aber ganz so einfach kann man es sich nicht machen. Denn natürlich drängen sich Vergleiche auf: Zehn feiernde Jugendliche sind ein Fall für die Polizei, aber in den Biergärten herrscht längst wieder Betrieb. Posaunenchöre dürfen wieder proben, Freibäder wieder öffnen – und bald soll es auch wieder Kino geben. Wie kann man das den Jugendlichen vermitteln?
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Laut Augenzeugen sollen sich die Kirchweiburschen übrigens weitgehend an Abstandsregeln gehalten haben. Wenn das stimmt, dann muss es doch einen Weg geben, auch solche Veranstaltungen wieder möglich zu machen. Es wäre nur verhältnismäßig.
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