NÜRNBERGER LAND – Wer nur einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, der schaut jetzt in die Röhre: Seit 15. Januar reicht nämlich eine Dosis nicht mehr aus, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Außerdem brauchen sie als „Booster“künftig nicht mehr zwei, sondern drei Impfungen.
Bund und Länder haben diese Neuregelung gemeinsam beschlossen. In Bayern gilt sie laut der aktualisierten Infektionsschutzverordnung bereits seit vergangenem Samstag, 15. Januar. Die Verordnung orientiert sich am Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das die Anforderungen für den vollständigen Impfschutz vorgibt und nun die Änderungen vorgenommen hat.
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Ab sofort gelten Personen, die bisher nur eine Impfung mit Janssen – dem Impfstoff von Johnson&Johnson – erhalten haben, gelten nicht mehr als „vollständig geimpft“. Sie dürfen die 2G-Bereiche, wie Restaurants, Möbelhäuser und mehr, nun nicht mehr betreten. Außerdem gelten strengere Quarantäneregeln.
Drei Dosen für Booster
Auch die Regelungen für Auffrischimpfungen haben sich geändert: Vorher galt man nach zwei Impfungen mit Janssen und einem der mRna-Stoffe von Biontech oder Moderna als „geboostert“. Nun sind insgesamt drei Impfdosen nötig. Wer bislang erst zwei Impfdosen erhalten hat, muss nun zum Beispiel wieder einen negativen Schnelltest beim Betreten von Schwimmbädern, oder dem Theater vorlegen. Zwei Wochen nach der dritten Impfung gilt man als „vollständig geimpft“.
Impfzahlen neu berechnen
Auf die Änderung der Impf-Regelung weißt auch das Landratsamt Nürnberger Land hin. Bisher war die Zahl der „vollständig geimpften“ im Nürnberger Land – und in vielen anderen Kommunen – höher als die Zahl der Erstgeimpften.
Grund dafür ist, dass Janssen-Geimpfte bereits nach einer Dosis als doppelt geimpft galten. Da sich nun diese Zählweise ändert, müssen die Werte nun neu berechnet werden. Deshalb könne man am heutigen Dienstag aus dem Nürnberger Land noch keine aktualisierten Impfzahlen liefern, teilt das Landratsamt mit.