Amtsgericht Hersbruck

Nachbar beleidigt eine feiernde Gruppe

Symbolfoto | Foto: seb_ra/thinkstockphotos.com2017/08/seb_ra-476563524.jpg

HERSBRUCK – Richter Klaus Schuberth hätte es gerne vermieden, aber der Angeklagte Ragol Roto (Name geändert) ließ ihm keine Wahl: Und so musste ein Minderjähriger, der in Begleitung seiner Mutter beim Amtsgericht Hersbruck als Zeuge geladen war, seine Aussage machen.

Es ging um üble Nachrede, die der Winkelhaider im September vor dem Haus in seinem Wohnort gemacht haben soll. Bei einem Streit wegen zu lauter Musik und grellem Scheinwerferlicht bei einem Grillfest in unmittelbarer Nachbarschaft, das bis spät in die Nacht gedauert hatte, soll der 53-Jährige laut Anklage unter anderem mit den Worten „Scheiß Arschloch“ und „Nazis“ seinen Unmut kundgetan haben.

Roto freilich sah das etwas anders: „Ich habe die Worte so nicht gesagt, ich wurde selber schlimm beleidigt, die waren bewusst laut, grelles Scheinwerferlicht erhellte unser nur vier Meter entferntes Schlafzimmer“, sagte er vor Gericht. Des weiteren berichtete er, man habe ihn mit zynischen Worten angeboten mitzuessen: „Es sind noch schöne, schwarze Steaks für Sie da – ach ja, schwarz darf man ja nicht sagen, dann sind es eben farbige Steaks“, hätten ihm die Partygäste zugerufen. Bis früh um 3 Uhr sei er angezogen im Wohnzimmer gesessen, erklärte er, „weil ich Bedenken hatte, dass jemand von denen über die Terrasse reinkommen könnte“.

Junger Zeuge

Als Zeuge sagte der Jugendliche aus und gab im Wesentlichen die gleiche Schilderung ab, die er bei der polizeilichen Vernehmung zu Protokoll gegeben hatte. Der 14-Jährige bestätigte die von der Staatsanwältin eingangs zitierten Beleidigungen, die er vom Angeklagten genau so gehört haben will.

In ihrem Plädoyer legte die Anklagevertreterin dar: „Nach Abschluss der Beweisaufnahme halte ich den Sachverhalt für bestätigt, die Aussage des Jungen war sehr stimmig.“ Sie forderte deshalb eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 40 Euro. Die Verteidigung war anderer Meinung und wollte ihren Mandanten freigesprochen sehen. „Eine eindeutige Beweislage kann ich nicht erkennen“, so der Rechtsanwalt. Der Angeklagte wies in seinem Schlusswort darauf hin, der junge Zeuge habe „nicht die ganze Wahrheit gesagt, er hat bewusst oder unbewusst einiges falsch verstanden. Ich will keinen Streit, will einfach nur meine Ruhe.“

Schuberth hielt die Aussage des Zeugen jedoch für sehr glaubwürdig. Sein Urteil entsprach deshalb exakt dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß.

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