Zuschuss aus München

Eine Million für die Sanierung der Spitalkirche

Aufwendige Sanierungsmaßnahmen sollen die Spuren der Zeit an der mittelalterlichen Hersbrucker Spitalkirche beseitigen. In trockenen Tüchern ist nun auch der Millionen-Zuschuss des Freistaats. | Foto: J. Ruppert2021/10/redwebP1370110.jpg

HERSBRUCK – Dass dieser Förderscheck kommen wird, war schon länger klar, jetzt aber ist die Tinte darunter endgültig trocken: Bayerns Kunstminister Bernd Sibler hat gestern mitgeteilt, dass der 1,05-Millionen-Zuschuss aus dem Entschädigungsfonds für die dringend notwendige Instandsetzung der Spitalkirche beschlossene Sache ist.

Bürgermeister Robert Ilg zeigte sich auf Nachfrage der HZ sehr erfreut über diese Nachricht, die Summe „hilft uns unglaublich – ohne diesen Zuschuss wäre die Maßnahme nicht zu stemmen“. Sein Dank galt auch all jenen, die tatkräftig mit dazu beigetragen haben, dass die Förderung zustande gekommen ist: Neben dem Bauamt und der Kämmerei der Stadt nannte er hier vor allem auch den hiesigen Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel.

„Die Spitalkirche ist allein schon durch ihre Verschmelzung von Kirchenraum und Spitalgebäude eine architektonische Besonderheit. Auch die sehr gut erhaltene Ausstattung mit ihrem schönen spätgotischen Kreuzigungsaltar und vielen weiteren Kostbarkeiten sowie die authentisch überlieferte Pfründnerwohnung machen sie zu einem herausragenden Baudenkmal in der Region“, wird Sibler in der Pressemitteilung des bayerischen Kunst- und Wissenschaftsministeriums zitiert.

Spende aus Ziegeln

Insgesamt rechnen die Kämmerer Hubert Seidler und Wolfgang Klebl mit etwas über zwei Millionen Euro an Renovierungskosten für das Kleinod bis einschließlich 2023. Die restliche Summe kommt aus Mitteln der Elisabeth-Spital-Stiftung, Zuwendungen von privaten Denkmalstiftungen, aus Zuschüssen der Stadt Hersbruck und des Landkreises sowie aus der vom zweiten Bürgermeister Peter Uschalt ins Leben gerufenen „Ziegelspende“, die bereits über 45 000 Euro einbrachte.

Der Entschädigungsfonds wird vom bayerischen Kunst- und Wissenschaftsministerium verwaltet und vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Sie wird vom Landesamt für Denkmalpflege fachlich begleitet.

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