HERSBRUCK – Für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung und des BürgerBüros gilt ab kommenden Montag, 10. Januar, die 3G-Regel. Zutritt haben dann nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen, die vorher einen Termin vereinbart haben. Das Tragen von FFP2-Masken ist verpflichtend.
Die Terminvereinbarung kann telefonisch erfolgen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Hersbruck, für das Bürgerbüro gibt es auch ein Terminbuchungstool auf www.hersbruck.de. Um eine Überprüfung möglich zu machen, ist die Stadtverwaltung nicht generell für den Publikumsverkehr geöffnet. BesucherInnen werden von den Beschäftigten der Stadt am Eingang empfangen.
Nur mit Perso
Als getestet gelten BesucherInnen, die eine aktuelle negative Corona-Testbescheinigung für einen maximal 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test vorlegen können. Das aktuelle Teststellenangebot findet sich auf der Internet-Seite der Stadt unter den Stadtnachrichten.
Auch im Landratsamt und den Außenstellen gilt ab Montag die 3G-Regel. Zusammen mit den entsprechenden Nachweisen ist der Personalausweis vorzulegen. Dies erfolgt für das Landratsamt in Lauf durch den Sicherheitsdienst vor dem Einlass, in den Außenstellen übernehmen dies die Mitarbeitenden vor dem Zutritt. In Lauf ist die Durchführung von beobachteten Selbsttests vor Ort ist im Ausnahmefall möglich, allerdings nicht in den Außenstellen.
Diese Ausnahmen gelten
Für private Anlieferungen an den Wertstoffhöfen in Neunkirchen und Altdorf genügt – wie bisher – eine FFP2-Maske. Ein Termin muss vorab online unter https://ota.nuernberger-land.de/form/5/?signup_new=1 reserviert werden.
In Hersbruck wie in Lauf gelten folgende Ausnahmen:
– Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie SchülerInnen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit (Nachweis durch den Schülerausweis).
– Auch in akuten Notfällen kommt man ohne 3G-Nachweis ins Gebäude. Dann wird darum gebeten, zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen, sofern in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann (zum Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten der Testzentren).
Die Kontakte zu den Abteilungen der Stadt Hersbruck: Bürgerbüro: 735-401, Hauptverwaltung: 735-0, Finanzverwaltung: 735-204, Stadtkasse: 735-210, Stadtbauamt: 735-301.