Neuartiges Coronavirus

Händewaschen und Abstand halten

Beste Vorbeugung gegen die Virusinfektion: Händewaschen. | Foto: Fischer2020/02/corona-handewaschen-1-fi1-scaled.jpg

NÜRNBERGER LAND — Was passiert, wenn das neuartige Coronavirus im Nürnberger Land auftaucht? Dann ist das Staatliche Gesundheitsamt gefragt. Es soll Erkrankte überwachen und kann Quarantänemaßnahmen anordnen. Dr. Hanspeter Kubin, der Behördenleiter, warnt aber vor Panik. Insbesondere zu Hamsterkäufen sieht er keinen Anlass. Der Mediziner gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Virus und die Erkrankung Covid-19.

Entwarnung im Landkreis

Bis gestern gab es im Nürnberger Land keinen nachgewiesenen Fall von Covid-19. Auch stehen aktuell keine Verdachtsfälle unter Beobachtung des Gesundheitsamts. Dennoch verzeichnet die Behörde laut Kubin zahlreiche Anrufe zu dem Thema: So würden sich etwa besorgte Südtirolreisende melden oder Geschäftsleute, die Kontakt zu Chinesen hatten.

Reiserückkehrer

In der Regel geben die Experten Entwarnung. Vor allem, wenn die Betroffenen keine Symptome (siehe unten) zeigen. Risikogebiete seien ohnehin klar definiert, so Kubin. Dazu gehörten etwa in Italien nur bestimmte Provinzen, „nicht gleich ganz Südtirol“. Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Website eine Liste veröffentlicht. Rückkehrern aus solchen Risikogebieten rät die Bundesbehörde, „unnötige Kontakte zu vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben“. Bei Symptomen sollen sie sich telefonisch an einen Arzt oder das Gesundheitsamt wenden. Das gilt – ganz unabhängig von möglichen Krankheitszeichen – auch für alle, die Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus gesichert festgestellt wurde.

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Symptome von Covid-19

Fieber, Husten, Schnupfen, Atemnot – auf den ersten Blick ist Covid-19 nicht von der herkömmlichen Grippe oder sogar einer banalen Erkältung zu unterscheiden. Erst ein Abstrich und ein anschließender Labortest bringen Gewissheit.

Dr. Hanspeter Kubin, Leiter des Gesundheitsamts am Landratsamt in Lauf. | Foto: LRA2020/02/Bildschirmfoto-2020-02-27-um-10.33.53.png

Strategie der Behörden

Containment, also Eindämmung, ist derzeit das oberste Gebot. Infektionsketten sollen unterbrochen werden. Hier kommt das Gesundheitsamt ins Spiel. Stellen Ärzte oder Labore eine Covid-19-Erkrankung fest, müssen sie die Behörde informieren. Diese Meldepflicht ist gesetzlich geregelt. Patienten müssen aber nicht gleich fürchten, von Männern in Schutzanzügen abgeholt zu werden. „Wenn es Betroffenen gut geht, wenn sie nicht vital gefährdet sind“, sagt Kubin, dann könnten diese auch zu Hause bleiben. Sogar Spaziergänge seien denkbar. Wichtig sei nur, dass der Kontakt zu anderen Menschen eingeschränkt werde. „Häusliche Absonderung“ heißt das im Behördendeutsch. Das Gesundheitsamt überwacht Erkrankte 14 Tage lang – dann gelten sie nach derzeitigem Wissenstand als nicht mehr ansteckend. Zugleich werden Kontaktpersonen ausfindig gemacht. Je nachdem, wie eng sie in Beziehung zu dem Infizierten stehen, wie hoch also ihr individuelles Risiko ist, müssen auch sie „abgesondert“ werden.

Zur Not mit Zwang

Das Infektionsschutzgesetz bietet die Möglichkeit, Grundrechte einzuschränken, sogar eine „zwangsweise Unterbringung“ im Krankenhaus anzuordnen. Das, sagt Kubin, sei der Ausnahmefall, denkbar bei „uneinsichtigen“ Patienten. Aber eine Behandlung sei ohnehin „immer im Interesse des Betroffenen“.


Schulen und Kindergärten

Das Gesundheitsamt kann Schulen oder Kindergärten schließen. Im Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen ist das nach zwei bestätigten Infektionen geschehen. Für das Nürnberger Land will Kubin eine solche Maßnahme in Zukunft ausdrücklich nicht ausschließen, vor allem, wenn ein Kind an Covid-19 erkranken sollte.

Tipps zum Selbstschutz : Wie man vorbeugt

Gegen das neue Coronavirus kann man sich genauso wie gegen die Grippe schützen. Übertragen werden beide durch Tröpfcheninfektion. „Händewaschen ist nie verkehrt“, sagt Kubin. Weil sich unwillkürliche Griffe ins Gesicht, in den Nasen- und Mundbereich aber nicht ganz vermeiden ließen, sei es noch besser, Händekontakt zu vermeiden. Hier hilft die „Zwei-Meter-Regel“ – bei einem solchen Abstand sei das Risiko einer Übertragung relativ gering. „Also vielleicht lieber skypen oder telefonieren“, meint der Mediziner – eine ähnliche Empfehlung hat die amerikanische Seuchenschutzbehörde CDC am Dienstag Unternehmen gegeben. Diese sollten auf persönliche Meetings nach Möglichkeit verzichten. Ein weiterer wichtiger Tipp ist die richtige „Nies- und Hustenetikette“: Am besten in ein Einwegtaschentuch husten oder niesen und dieses anschließend wegwerfen. Ist kein Taschentuch zur Hand, die Armbeuge vorhalten – nicht die Hand. Den regelmäßigen Einsatz von Händedesinfektionsmittel hält Kubin im Augenblick „für den Normalbürger für nicht erforderlich“ – das könne sich aber ändern. Auch zu Hamsterkäufen gebe es keinen Grund. „Wenn das nur 20 Prozent der Bevölkerung machen, gibt es ein Problem für die restlichen 80 Prozent“. Kubin befürchtet keine Engpässe.

Covid-19 und die Grippe?

Das Szenario, vor dem sich Fachleute am meisten fürchten, ist dass sich Covid-19 ausbreitet und gleichzeitig die alljährliche Grippewelle ihren Höhepunkt erreicht. Dann wären die Krankenhäuser nämlich schnell am Limit. „Jede Woche, die wir das Coronavirus zurückdrängen, nützt uns“, sagt Kubin, „weil wir dann den Gipfel der Grippeinfektionen hinter uns haben“. Gegen Influenza gibt es übrigens – anders als gegen das neue Virus – eine Impfung.

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