NÜRNBERGER LAND – Letzte Gelegenheit: Nur noch bis nach dem kommenden Wochenende, genau bis Montag, 28. Februar, dürfen Bäume gefällt, Grünanlagen durchforstet oder Hecken kräftig gestutzt werden.
Vom 1. März bis 30. September nämlich sind aus Vogelschutzgründen Baumfällungen, bis auf Ausnahmen, außerhalb von Wäldern verboten, wie es in Paragraf 39 des Naturschutzgesetzes heißt. Vögeln soll es in diesen sieben Monaten ermöglicht werden, in Ruhe Nester zu bauen, zu brüten und den Nachwuchs großzuziehen.
Grundsätzlich gilt die Regelung für alle Freiflächen außerhalb von Wäldern und natürlich besonders auch für öffentliche und private Grünanlagen.
Ausnahmen im Hausgarten
Im Hausgarten dagegen gibt es Ausnahmen. Hier dürfen das ganze Jahr über nicht geschützte Bäume gefällt werden oder, wie es offiziell heißt, auch „Hecken schonend in Form gebracht“ werden. Wie dies beispielsweise in Lauf vor dem Kunigundenfest oder in Röthenbach vor dem Blumenfest von den Städten sogar gewünscht wird, um sich allen Gästen besonders hübsch zu präsentieren. Allerdings müssen sich die Gartenbesitzer vor diesen Arbeiten im Sommer versichern, dass im Geäst gerade keine Vögel brüten.
Sicherheit geht vor
Erlaubt sind natürlich auch in den nächsten Monaten Baumfällungen aus Sicherheitsgründen, etwa nach einem Sturm. Verboten dagegen ist bis Ende September auch das Abflammen von Böschungen oder Wegrändern. Auch hier steht der Tierschutz (Bodenbrüter und kleine Säugetiere) an erster Stelle.
Und weil man das Naturschutzgesetz natürlich auch bei der Stadt Lauf sehr gut kennt, waren in den letzten Wochen Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes und des Gartentrupps damit beschäftigt, die wichtigen Durchforstungen von Grünanlagen noch rechtzeitig vor dem 1. März zu Ende zu bringen.
Bäume wurden wo notwendig gefällt, Sträucher zum Teil auf den Stock gesetzt, wie das immer wieder notwendige bodentiefe Abschneiden genannt wird, oder Hecken mit dem Schnitt ins Altholz kräftig zurückgestutzt.