Ordnungsamt Altdorf gibt grünes Licht

Entscheidung: Zirkus Alberti darf mit Braunbär auftreten

Er steht im Mittelpunkt der Streitigkeiten: Der russische Braunbär Ben. Ordnungsamt und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hatten einen Sicherheitsnachweis für das Tier gefordert. Ohne diesen durfte das Tier nicht an den Zirkusdarbietungen teilnehmen. Foto: Kappes
Er steht im Mittelpunkt der Streitigkeiten: Der russische Braunbär Ben. Ordnungsamt und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hatten einen Sicherheitsnachweis für das Tier gefordert. Ohne diesen durfte das Tier nicht an den Zirkusdarbietungen teilnehmen. Foto: Kappes2012/07/benfr_New_1341578101.jpg

ALTDORF — Braunbär Ben darf auftreten: Nachdem das Ordnungsamt in Altdorf Sicherheitsbedenken wegen des Wildtieres hatte und dem Zirkus keine Auftrittsgenehmigung erteilte, haben sich nun die Wogen geglättet.

„Wir sind sehr froh, dass Bär Ben wieder dabei ist“, sagt Wolfgang Frank, Manager des kleinen Wanderzirkus, im Gespräch mit unserer Zeitung. So viel Ärger wie in Altdorf hätte er noch nie gehabt.

Ein Expertengutachten über die Ungefährlichkeit von Braunbär Ben, auch bekannt als „Big Grizzly“, hatte den Ausschlag gegeben. Diesen Sicherheitsnachweis hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom Sonntag gefordert.

Ohne diesen Nachweis durfte der Zirkus zwar Vorstellungen geben — das Ordnugnsamt und das Landgericht Ansbach hatten Darbietungen anfangs untersagt — allerdings ohne den Bären. Ein Tierarzt des Veterinäramtes in Amberg hat nun bescheinigt, dass das Tier keine Bedrohung darstellt.

„Kein aggressives Verhalten“

Der Mediziner hat „Big Grizzly“ 2011 für ein Gutachten in Amberg unter die Lupe genommen. In der Expertise heißt es: „Der Bär zeigte zu keinem Zeitpunkt ein aggressives Verhalten und man hatte als Zuschauer nicht den Eindruck, dass der Bär, der bei jedem Auftritt immer die gleichen Handlungsabläufe zu vollziehen hat, ausfällig oder gefährlich werden könnte.“Der Veterinär ist deshalb der Auffassung, dass von dem Bär keine Gefahr für das Publikum ausgeht.

Der Anwalt der Stadt Altdorf, Kai Koerner, betont, dass die Vorschriften der Stadt Altdorf richtig gewesen seien: „Dabei hat uns der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Recht gegeben, weil auch er den Bären nicht ohne Sicherheitsnachweis auftreten lassen wollte.“

Keine Papiere – keine Genehemigung

Das Ordnungsamt habe auch korrekt gehandelt als es jegliche Zirkusvorführungen untersagt hatte. Der Grund: Das Amt hatte Alberti wegen fehlender Papiere keine Genehmigung erteilt. Koerner: „Wenn jemand eine Veranstaltung gibt, muss er sie beim Ordnungsamt anmelden. Eine genehmigungsfreie Zirkusdarbietung ist abwegig.“

Bei den Verantwortlichen der Stadt Altdorf wird derzeit noch überlegt, ob Zirkus Alberti ein Bußgeld zahlen muss, wegen der nicht genehmigten Auftritte des vergangenen Wochenendes.

Bei Zirkus Alberti überwiegt derweil die Erleichterung. Nach der Vorstellung am Sonntag packt die Zirkusfamilie ihre Zelte und zieht zum nächsten Spielort.

 

Nichts Neues verpassen! - Newsletter abonnieren