BURGTHANN – Am Mittwoch, 19. März, findet von 14 bis 16.30 Uhr die Schulanmeldung an der Grundschule Burgthann statt. Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens sechs Jahre alt sind. Zudem alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben („Korridor-Kinder“). Die Rückmeldung zu diesen sogenannten Korridor-Kindern erbittet die Schule bis Freitag, 28. März.
Anzumelden sind zudem alle Kinder, die im Schuljahr 2024/ 2025 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden. Die Pflicht zur Anmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder wenn die Korridorregelung genutzt wird.
Die Schulanfänger müssen persönlich vorgestellt werden. Zur Vorstellung mitzubringen sind eine Geburtsurkunde und die Untersuchungsbescheinigung des Staatlichen Gesundheitsamtes. Gegebenenfalls sind zudem der Sorgerechtsbeschluss beziehungsweise der Rückstellungsbescheid vom Vorjahr erforderlich.
Zeitlich gestaffelt kommen
Um längere Wartezeiten zu ersparen, bittet die Grundschule Burgthann darum, zeitlich gestaffelt zur Schulanmeldung zu kommen: Es beginnen die Orte Burgthann und Pattenhofen von 14 bis 15.15 Uhr, gefolgt von Schwarzenbach und Dörlbach von 15.15 bis 15.45 Uhr sowie zuletzt Mimberg von 15.45 bis 16.30 Uhr.