NÜRNBERGER LAND – Unfälle und Krankheiten können Menschen sehr plötzlich treffen und von jetzt auf gleich dafür sorgen, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zwar gibt es seit 1. Januar 2023 die Möglichkeit der Ehegattennotvertretung, diese kann aber nur eingeschränkt und für maximal sechs Monate ausgeübt werden.
Die Betreuungsstelle des Landratsamts Nürnberger Land bietet deshalb in Kooperation mit den Betreuungsvereinen der Diakonie NAH (Hersbruck) und Leben in Verantwortung (Nürnberg) kostenlose Infoveranstaltungen an, die nächste ist am Donnerstag, 19. September, um 15.30 Uhr im Landratsamt Nürnberger Land im kleinen Sitzungssaal. Keine Anmeldung erforderlich.
Info: Unabhängig davon stehen die Fachleute der Betreuungsstelle für Beratungsgespräche zur Verfügung unter Tel. (09123) 9506573 und (09123) 9506574 oder per Mail an [email protected].