Ab Dienstag, 2. August

Lauf verhängt Alkoholverbot am Kunigundenberg und vor dem Wenzelschloss

So sah es am Morgen nach dem Vatertag in diesem Jahr vor dem Portal der Kapelle auf dem Laufer Kunigundenberg und in der Umgebung aus: Flaschen, Scherben, Müll und ein herausgerissener Absperrpfosten zeugen von exzessiven Feiern.
So sah es am Morgen nach dem Vatertag in diesem Jahr vor dem Portal der Kapelle auf dem Laufer Kunigundenberg und in der Umgebung aus: Flaschen, Scherben, Müll und ein herausgerissener Absperrpfosten zeugen von exzessiven Feiern. | Foto: Fotos: Eichenmüller/Collage:Sichelstiel2022/08/283392701_2365036350304394_6922383783009623084_n.jpeg

LAUF – Künftig gilt auf dem Laufer Kunigundenberg sowie auf dem Vorplatz des Laufer Wenzelschlosses inklusive Zugangsbrücke täglich zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ein Alkoholverbot. Damit reagiert die Stadt Lauf auf Exzesse von Feiernden in der Vergangenheit.

Wer zwischen 20 und 7 Uhr auf dem Laufer Kunigundenberg, oder auf dem Vorplatz des Laufer Wenzelschlosses alkoholische Getränke konsumiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so die Stadt. Ein Verstoß gegen die Alkoholverbotsverordnung kann mit einer Geldbuße belegt werden. Auf der Schlosswiese vor dem Wenzelschloss gelte – wie auf allen öffentlichen Grünflächen der Stadt – durch die Grünanlagensatzung ohnehin bereits seit längerem ein Alkoholverbot, heißt es in der Meldung weiter.

Der Park und die Brücke rund um das Wenzelschloss zog bisher oft Feiernde an, die dort Alkohol tranken. / Foto: Fischer/PZ-Archiv | Foto: Fischer/PZ-Archiv2014/02/wenzelschloss_lauf_aktuell.jpg

Biergarten als Ausnahme

Die Verordnung gilt ab Dienstag, 2. August 2022, bis zunächst 30. April 2023. Da sie täglich erst ab 20 Uhr greift, können aber zum Beispiel Touristen und andere Stadtbesucher weiterhin ein Bierchen zur Brotzeit auf einer Bank trinken, oder mit dem mitgebrachten Sekt anstoßen. Ab 20 Uhr bis 7 Uhr morgens ist das dann aber tabu.

Ausgenommen von der Regelung ist der Biergarten auf dem Kunigundenberg, der zu seinen Öffnungszeiten weiterhin Alkohol ausschenken darf. Aufgrund besonderer Anlässe könne die Stadt Lauf außerdem Ausnahmen zulassen. Die Alkoholverbotsverordnung hat der Stadtrat am 28. Juli in seiner Sitzung abgesegnet.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verhindern

Hintergrund seien Ordnungswidrigkeiten und zum Teil auch Straftaten aufgrund von Alkoholkonsums in bestimmten Bereichen im Stadtgebiet.

Im vergangenen Jahr waren zum Beispiel Feiern von Jugendlichen, unter anderem inoffizielle Abiturfeiern verschiedener Schulen, aus dem Ruder gelaufen und hatten die Polizei auf den Plan gerufen. In diesem Jahr eskalierten dann an Himmelfahrt Partys im Anschluss an den Vatertag, sodass am nächsten Morgen am Kunigundenberg zurückgelassene Schnapsflaschen und Scherben den Boden säumten.

Der dortige Biergartenwirt Jürgen Eichenmüller wandte sich daraufhin über Facebook an die Öffentlichkeit, auch, um darauf hinzuweisen, dass eben nicht seine Gäste für den nächtlichen Lärm und den Vandalismus verantwortlich seien.

Straftaten im Vorfeld verhindern

Laut der Stadt Lauf waren sich die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt einig, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bisher nicht ausreichen, um zielgerichtet Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern, bevor sie begangen werden. Man wolle deshalb mit der Verordnung insbesondere die besonders schützenswerten Bereiche rund um das Wenzelschloss sowie den Kunigundenberg vor Vandalismus bewahren. Zudem solle die Bevölkerung geschützt werden.

Diese leide nicht nur unter dem nachts auftretenden Lärm. Oft zersplitterte Alkoholflaschen, die nachts auf Rad- und Gehwegen sowie Straßen rund um die betroffenen Flächen hinterlassen werden, können zu einer Gefahr für den Verkehr werden. „Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Anwohnern, dem Krankenhaus sowie den vielen Laufern aller Generationen sowie Gästen, die das Wenzelschloss und den Kunigundenberg besuchen“, so die Stadt.

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