WOLFSHÖHE — Die Neunkirchener Brauerei Wolfshöher ruft etliche Biersorten sowie Wasser in 0,5-Liter-Flaschen zurück. Weil der Betrieb nach Aussage des Landratsamtes aktuell nicht nachweisen kann, dass keine Fremdkörper oder Schadstoffe in den Flaschen sind, darf seit 31. Juli auf der Wolfshöhe kein Bier mehr abgefüllt werden. Das Bier selbst ist in Ordnung und wird seitdem von einer anderen Brauerei abgefüllt.
Mehrfach hatten sich Kunden in den vergangenen Wochen über einen sauren Biergeschmack beschwert, so das Landratsamt. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Nürnberger Land wurde deshalb bereits am 31. Juli tätig. Bei einer Inspektion war an diesem Tag auch die sogenannte Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit vom zuständigen Bayerischen Landesamt vor Ort.
Sowohl die Flaschenwaschanlage als auch die Flaschenabfüllanlage wurden versiegelt. Bis die Brauerei nachweisen kann, dass ihr Bier nicht verunreinigt ist, darf auf der Wolfshöhe also nicht mehr abgefüllt werden.
„Es kann bei allen Anlagen auftreten, dass noch Lauge von der Waschanlage in den Flaschen ist“, so Franz Bezold, Abteilungsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt. Um auszuschließen, dass möglicherweise gesundheitsschädliche Lauge oder andere Fremdstoffe in den Konsum gehen, gibt es den sogenannten Leerflascheninspektor.
Maschine überprüft leere Flaschen
Diese Maschine soll Glassplitter in den leeren Flaschen ebenso entdecken wie Flüssigkeiten oder andere Verunreinigungen. Die betroffenen Flaschen werden so aus dem Verkehr gezogen und nur die sauberen befüllt.
Doch laut Aussage des Landratsamts kann die Brauerei Wolfshöhe nicht nachweisen, dass der Leerflascheninspektor einwandfrei funktioniert. Zwar versichert Stephan Weber, Geschäftsführer der Brauerei, dass die Maschine bis zuletzt im Betrieb war und funktionsfähig ist. „Solange die Produktion gelaufen ist, gab es Protokolle“, so Weber. Doch Bezold widerspricht. „Die Protokollierungen sind unstimmig und nicht belastbar.“
Sprich: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gesundheitsschädliche Stoffe in Umlauf gekommen sind. Zudem wurde in der vergangenen Woche ein Teil eines Etiketts in einer 0,5-Liter-Flasche gefunden. Brauereichef Stephan Weber spricht von einem einmaligen Ausreißer. „Wenn Gefahr für den Verbraucher besteht, müssen wir tätig werden“, so Bezold.
Bis zu 500 Kästen Bier betroffen
Mehrfach waren in den vergangenen zweieinhalb Wochen Mitarbeiter vom Landratsamt in der Brauerei, zuletzt am vergangenen Freitag. Das Ergebnis: Die Abfüllung steht weiter still, zudem entschloss sich Weber in Absprache mit der Behörde, vor Ort abgefüllte Biere und Wasser in 0,5-Liter-Flaschen zurückzurufen (Welche Produkte betroffen sind, finden Sie unten.). Das betrifft laut Weber maximal 500 Kisten Bier, die Produktion von wenigen Tagen. „Die Brauerei Wolfshöhe hat das freiwillig gemacht“, betont Bezold.
Stephan Weber hat mittlerweile eine Firma beauftragt, den Leerflascheninspektor auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Er möchte jetzt das Vertrauen der Verbraucher in sein Bier wiederherstellen. „Wir können den Kunden weiterhin handwerklich gut gebrautes Bier nach dem bayerischen Reinheitsgebot anbieten.“ Wann im Neunkirchener Ortsteil wieder Bier abgefüllt werden kann, ist aber unklar.
Nicht betroffen sind Flaschen mit Bügelverschluss, Bier vom Fass und Biere in 0,33-Liter-Flaschen, die anderswo abgefüllt werden. Bis sichergestellt ist, dass der Leerflascheninspektor wieder einwandfrei funktioniert, lässt die Brauerei Wolfshöhe Biere in 0,5-Liter-Flaschen anderswo abfüllen. Für diese Biere gibt es keine Beanstandungen.
Weitere Artikel zum Thema
Bereits 2016 musste die Brauerei die Produktion wegen Hygienemängeln auf Anweisung des Landratsamtes für drei Tage aussetzen. Im gleichen Jahr hatte es bereits Verbraucherbeschwerden wegen eines sauren Geschmacks gegeben.
Diese Produkte sind betroffen:
Betroffen von der Rückrufaktion sind folgende Produkte: Sämtliche Flaschenbiere, die in 0,5-Liter-Flaschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 10. Februar 2018 abgefüllt wurden, zudem die Sorten Wolfshöher Weißbier Dunkel, Wolfshöher Weißbier Hell, Wolfshöher Weißbier Alkoholfrei, Wolfshöher Weißbier leicht, Wolfshöher Leicht, Wolfshöher Radler, Wolfshöher Rammler-Bier und Wolfshöher Alkoholfrei mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 28. April 2018, Quellwasser „Wolfshöher Quellwasser sanft“ und „Wolfshöher Quellwasser sparkling“ mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 28. Juli 2018 in 0,5-Liter-Flaschen.
Vom Rückruf ausdrücklich ausgenommen sind abgefüllte Flaschenbiere mit Bügelverschluss, Flaschenbiere in 0,33-Liter-Flaschen sowie Fassware und alle Produkte, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum nach den oben genannten Stichtagen haben.
Die Brauerei hat angekündigt, dass betroffene Produkte beim Getränkehändler oder Getränkemarkt beziehungsweise bei der Brauerei Wolfshöhe in einwandfreie Ware umgetauscht werden.