NÜRNBERGER LAND – Die Ermittlungen gegen den Präsidenten des bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, wegen des Verdachts der Tierquälerei sind eingestellt worden.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth teilte mit, dass ein Verstoß gegen Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes nicht nachweisbar gewesen sei. Der Paragraf sieht eine Strafe vor, „wenn Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zugefügt werden.
Die Ermittlungen gingen auf eine Anzeige unter anderem der Tierrechtsorganisation Peta zurück. Das Veterinäramt des Landkreises Nürnberger Land hatte im April mitgeteilt, bei einer Kontrolle auf dem Hof Felßners in Lauf an der Pegnitz geringe Mängel bei der Einstreu und der Entmistung der Rinderstallungen sowie geringgradige bis mittelgradige Mängel bei der tierärztlichen Versorgung einzelner Rinder festgestellt zu haben. Nach Angaben der Behörde wurden die Mängel innerhalb weniger Tage beseitigt.
Das CSU-Mitglied Felßner war von seiner Partei für das Amt des Bundesagrarministers in der Bundesregierung aus Union und SPD vorgesehen. Nach einem Protest von Tierschutz-Aktivisten auf seinem Hof hatte er seine Ambitionen auf das Amt aber niedergelegt.
