„Eine Schande für den Rechtsstaat“

Schwaiger Linken-Abgeordnete hält das Urteil gegen Hanna S. für „politisch motiviert“

Von einem politisch motivierten Urteil spricht die Schwaiger Abgeordnete Evelyn Schötz.
Von einem "politisch motivierten Urteil" spricht die Schwaiger Abgeordnete Evelyn Schötz. | Foto: Markus Zahn/Linke2025/09/evelynschotz.jpg

SCHWAIG – Über 30 Verhandlungstage hat das Oberlandesgericht München benötigt, um das erste Urteil im „Budapest-Komplex“ zu fällen: Die Nürnbergerin Hanna S. muss fünf Jahre in Haft. Der Vorsitzende Richter sprach am Freitag in der rund einstündigen Urteilsbegründung von einer „Menschenjagd“, an der sie teilgenommen habe.

Der Senat sah es als erwiesen an, dass die heute 30-Jährige im Februar 2023 an Attacken auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt war. S. sei schuldig unter anderem der gefährlichen Körperverletzung sowie der „mitgliedschaftlichen Beteiligung“ an einer kriminellen Vereinigung

Die Beweisaufnahme war aufwendig: Unter anderem wurden vor Gericht stundenlange Videoaufnahmen ausgewertet, die aus Straßenbahnen und von Kameras stammen, die an einem Hauseingang und an einem Café angebracht waren. Ausgesagt hat auch ein Forensiker

Reaktion noch am Freitagabend

Für die Schwaiger Bundestagsabgeordnete Evelyn Schötz (Linke) ist die Beweislage trotzdem „löchrig“, die Vorwürfe blieben „spekulativ“, verkündete sie in einer am Freitagabend von ihrem Abgeordnetenbüro verschickten Pressemitteilung. Mehr noch, das Urteil des Oberlandesgerichts gegen die „Antifaschistin“ Hanna S. sei „politisch motiviert und rechtsstaatlich höchst fragwürdig“.

Für die Sprecherin für Pflege und psychische Gesundheit der Linken-Fraktion im Bundestag ist die Entscheidung „eine Schande für den Rechtsstaat“. Sie fordere, so Schötz, eine „sofortige Überprüfung des Verfahrens“. Denn: „Wer Antifaschismus kriminalisiert, macht sich zum Helfershelfer der rechten Demokratiefeinde.“ Der Prozess in München dürfe „nicht das letzte Wort sein“.

Ankläger hatten noch längere Haftstrafe beantragt

Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück: Diese hatte auf neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes plädiert.

Hanna S. wurde die Beteiligung an zwei von fünf Angriffen vorgeworfen. Bei diesen wurden die Opfer mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray attackiert. Ein Mann erlitt dabei schwere Kopfverletzungen. Die Angeklagte habe sich über das staatliche Gewaltmonopol erhoben, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

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