153 000 Euro Mehreinnahmen für die Marktgemeinde

Kleinvieh macht auch Mist?

Ab 2022 erhöht sich die Grundsteuer für Eigentumsbesitzer in Feucht und ab 2025 ändert sich das bayerische Grundsteuerrecht. Das betrifft alte Häuser und Neubauten gleichermaßen. | Foto: Christian Geist2021/12/Feucht-Baustelle-Grundsteuer-scaled.jpg

FEUCHT – Die Marktgemeinde erhöht den Hebesatz der Grundsteuer von 310 auf 340 Prozent. So viel müssen die Eigentümer ab 2022 mehr zahlen.

Die Grundsteuer zählt für Städte und Gemeinden zu den wichtigsten Einnahmequellen. Meist werden die Erträge für Investitionen im öffentlichen Leben ausgegeben. Ab 2025 gibt es bayernweit ein neues Grundsteuerrecht. Dabei soll es bei der Berechnung nur noch um die Grundstücks- und Geschossfläche und nicht um den Wert eines Grundstücks oder der darauf liegenden Gebäude gehen. Dadurch soll die regelmäßige Neuberechnung und viele damit einhergehende bürokratische Arbeiten wegfallen.

Zusätzlich tut sich in Feucht schon im kommenden Jahr etwas. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird hier nämlich ab dem 1. Januar 2022 von 310 auf den bayernweiten Landesdurchschnitt von 340 Prozent angehoben. Die letzte Erhöhung war im Jahr 2016 von 250 auf 310 Prozent. Das betrifft alle Eigentumsbesitzer, sei es eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder eine Villa. Landwirtschaftliche Grundstücke, zur Grundsteuer A gehörig, sind von dieser Erhöhung ausgeschlossen, weil sie mit lediglich rund 2500 Euro Jahreseinnahmen eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts hat eine Erhöhung der Grundsteuer schon mehrfach angemahnt. Grund dafür ist die angespannte finanzielle Situation des Marktes Feucht. Die bisherigen jährlichen Grundsteuereinnahmen des Marktes Feucht liegen bei 1 581 000 Euro. Durch die Erhöhung des Hebesatzes fließen insgesamt 153 000 Euro mehr in die Kassen des Marktes.

Streitpunkt in der Politik

Die Erhöhung des Hebesatzes stieß beim Marktgemeinderat nicht auf allen Seiten auf Zuspruch. Das Abstimmungsergebnis war 13 zu zehn Stimmen, wobei die CSU geschlossen dagegen stimmte.Die Erhöhung ist reine Symbolpolitik und kein gutes Signal an die Bevölkerung“, erklärt Herbert Bauer im Nachgang. Zumal im kommenden Jahr vieles teurer werde. Seiner Meinung nach hätte eine Gleichschaltung des Hebesatzes mit den anliegenden Kommunen Sinn ergeben.

Dass der jetzige Zeitpunkt für eine Erhöhung katastrophal ist, dessen ist sich Erster Bürgermeister Jörg Kotzur bewusst: „Es geht aber darum, dass wir dem Landratsamt zeigen, dass wir die Anmerkungen zum Haushalt ernstnehmen und außerdem ist die Erhöhung einigermaßen moderat, vor allem für Grundbesitzer.“ Das Ziel ist also eher, die Rechtsaufsichtsbehörde zu beschwichtigen, weil eine Summe von knapp über 150 000 Euro einen Haushalt von 40 Millionen Euro „nicht extrem beeinflusst“. Ein erneutes Ignorieren birgt nämlich laut Kotzur ein Risiko: „Mit einem abgelehnten Haushalt wäre ich im ersten Moment handlungsunfähig.“ Von einer erneuten Neuberechnung des Hebesatzes geht er bei der Änderung des bayerischen Grundsteuerrechts 2025 nach jetzigem Stand nicht aus.

Bedeutung für den Einzelnen

Doch was bedeutet das für den Feuchter Grundstücksbesitzer? Bei der Berechnung der Grundsteuer sind der Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und der Hebesatz von Bedeutung. Den Einheitswert legt das Finanzamt fest. Dabei zählt vor allem, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Berechnet wird der Einheitswert von bebauten Grundstücken in Westdeutschland anhand dessen, wie viel das Grundstück 1964 wert war. Dabei kann das Finanzamt zwei verschiedene Verfahren anwenden. Wichtig ist dabei, ob die Jahresrohmiete aus dem Jahr 1964 bekannt ist. Den Einheitswert seines eigenen Grundstücks und wie dieser berechnet wird, kann man beim Finanzamt erfragen.
Die Grundsteuermesszahl errechnet sich aus der Grundstücksart und dem Einheitswert. Bei Einfamilienhäusern liegt dieser in der Regel bei 2,6 Promille.

Der Hebesatz wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Dabei gibt es vor allem Unterschiede zwischen Stadt und Land. In der Stadt Nürnberg liegt der Hebesatz beispielsweise deutlich höher als im südlichen Nürnberger Land, bei 555 Prozent. Zur Berechnung der Jahresgrundsteuer muss der Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert werden.

Ein praktisches Beispiel

Eine Berechnung, um es zu veranschaulichen: Für ein freistehendes Einfamilienhaus in Feucht liegt der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert bei 21 934 Euro. Die Grundsteuermesszahl liegt bei diesem Betrag bei 2,6 Promille, also gerundet bei 57,03 Euro. Mit dem jetzigen Hebesatz von 310 Prozent multipliziert liegt die Jahresgrundsteuer bei 176,79 Euro. Mit dem Hebesatz ab dem 1. Januar von 340 Prozent liegt die Jahresgrundsteuer bei 193,90 Euro. Das ergibt eine Differenz von 17,11 Euro, die der fiktive Eigentümer jährlich mehr zahlen muss.

Dieses Beispiel veranschaulicht, dass die Erhöhung der Grundsteuer von knapp 1,50 Euro im Monat für niemanden den finanziellen Ruin bedeuten sollte. Auch bei Neuanschaffungen ist die Grundsteuer in der Regel kein Thema. „Für die Kaufentscheidung spielt das überhaupt keine Rolle“, erklärt Sebastian Ottmann, Immobilienmakler aus Altdorf. Die Firma verkauft Immobilien in und um Feucht bis nach Neumarkt. „Von 100 verkauften Häusern wurde ich vielleicht dreimal auf die Grundsteuer angesprochen.“ Im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer spiele die Grundsteuer eine untergeordnete Rolle.

Das liegt möglicherweise auch daran, dass sich die Hebesätze in den Kommunen des südlichen Nürnberger Landes alle um einen ähnlichen Wert bewegen. In Altdorf sind es 341 Prozent, in Winkelhaid 330, Leinburg und Burgthann liegen bei 310 und Schwarzenbruck bei 335.

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