Arbeit und Recht

Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Gesundheitsamt stellt Verfahren ein

Symbolbild: Corona-Impfstoff | Foto: Wolfilser/stock.adobe.com2023/01/AdobeStock_397629206-scaled.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Seit Jahresende ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgelaufen. Damit stellt auch das Landratsamt die laufenden Verfahren gegen impfunwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen und anderen „vulnerablen Eichrichtungen“ ein.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist beendet. Sie galt seit dem 16. März 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und sollte dabei helfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ganz besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen. Zum Ende des letzten Jahres lief diese Impfpflicht nun aus. Betroffene dürfen seit Jahresbeginn wieder in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen arbeiten.

Beschäftigte ohne Impfung

Insgesamt meldeten die Einrichtungsleitungen im Nürnberger Land seit dem Stichtag 627 Fälle von Beschäftigten, die weder einen ausreichenden Impfschutz, einen Genesenennachweis oder ein Attest über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation vorlegen konnten. Bei diesen leitete das Gesundheitsamt Überprüfungsverfahren ein. In vielen Fällen wurde daraufhin dem Gesundheitsamt ein Nachweis zur Überprüfung vorgelegt. Bei etwa 10 Prozent der Betroffenen wurde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet sowie ein Vorlagebescheid versandt.

Weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Voraus bis zum 31. Dezember 2022 befristet und von der Bundesregierung nicht verlängert wurde, liefen auch die daraus resultierenden Betretungs- und Beschäftigungsverbote zu diesem Datum aus und laufende Verwaltungsverfahren werden beendet.

Betroffenen ist seit dem neuen Jahr also auch ohne entsprechenden Nachweis wieder gestattet, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zu arbeiten.

Keine weiteren Konsequenzen

Alle Personen, die einen Vorlagebescheid erhalten haben, erhalten vom Ordnungsamt auch einen Bescheid darüber, dass das Verfahren eingestellt wird.

Auch bei den übrigen ursprünglich dem Gesundheitsamt gemeldeten Personen endet das Verfahren ohne Einleitung weiterer Verwaltungsschritte. Eine gesonderte Information hierüber erfolgt allerdings nicht in jedem Einzelfall. 

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