NÜRNBERGER LAND – Wer am vergangenen Mittwoch die Waldschänke am Brückkanal durchquert hat, beobachtete geschäftiges Treiben. Biergarten-Wirt Klaus Böhm und seine Familie bereiten sich nach knapp zwei Monaten Schließung auf die anstehende Wiedereröffnung am kommenden Montag vor. Die beiden Söhne markieren mit Farbspray 1,5-Meter-Abstände auf dem Pflaster vor der Verkaufsstelle. Böhms Ehefrau kümmert sich derweil um Hinweisschilder für die Gäste. „Wir stehen in den Startlöchern“, sagt der Wirt. Er habe zehn Security für den traditionell umsatzstarken Vatertag geordert, damit diese die Gäste auf das Einhalten der Abstandsregeln hinweisen. Mund-Nasen-Schutz für seine Mitarbeiter und Desinfektionsmittel stünden ausreichend bereit, die Plexiglaswände an den Verkaufsstellen seien installiert.
„Hängen in der Luft“
Klaus Böhm ist vorsichtig optimistisch angesichts des nahenden Starts in die Biergarten-Saison. Und doch schwingt Verunsicherung mit, da eine Woche nach der Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, die Außengastronomie zu öffnen, noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitsauflagen vorliegen. „Wir werden in der Luft hängen gelassen“, meint Klaus Böhm. Einen Tag später gibt es zwar mehr Klarheit, vom Optimismus ist aber nicht viel geblieben. „Wir werden am Montag nicht öffnen“, sagt er. Was ist geschehen? Am Mittwochabend veröffentlicht die Staatsregierung ihr siebenseitiges Hygienekonzept. „Es gilt für einen 20-Mann- ebenso wie für einen 1000-Mann-Biergarten. Ich kann und will diese Richtlinie nicht umsetzen“, sagt Klaus Böhm. Das Regelwerk sieht vor, dass Gäste ab Montag am Tisch platziert werden, doch ist Böhms Biergarten auf Selbstbedienung ausgelegt. Zudem müssen die Personalien der Gäste für eine potenzielle Rückverfolgung notiert werden. „Dazu müsste ich zusätzlich sechs Mitarbeiter einstellen und wenn es dann regnen sollte, habe ich keine Arbeit für sie“, meint der Wirt. Schon am Tag zuvor hatte er sich unsicher gezeigt, ob sich der Betrieb angesichts von erhöhtem Aufwand und deutlich reduzierter Tischanzahl rentiert.
Hoffnung auf Protest
Ein weiteres Problem: Sein Biergarten besitzt drei Zugänge, ein öffentlicher Wanderweg führt mitten hindurch. Das Absperren des Areals für Spaziergänger sei ihm nicht erlaubt, sagt er. „Ich werde jetzt zwei Wochen abwarten. Meine Hoffnung ist, dass die Münchner Biergärten bis dahin so auf die Barrikaden gehen, dass die Politik einlenkt.“
Auch bei anderen Gastronomen mit Außenbereich heißt es in den vergangenen Tagen: Abwarten. Weil ihr die Lage noch zu unsicher sei und die Personalplanung unter diesen Umständen schwierig, lässt Monika Erlbacher vom gleichnamigen Gasthof in Pfeifferhütte lieber noch zu. „Ich arbeite zu hundert Prozent mit Fremdpersonal. Da muss ich sehen, wie ich es handle“, sagt sie. Ab dem 25. August dürfen Gaststätten ihre Innenräume öffnen. Ab dann hat es für sie den Vorteil, dass ihre Gäste bei einsetzendem Regen vom Biergarten ins Trockene umziehen können.
Im Gasthaus „Zum Lindenhof“ in Weißenbrunn zeigt sich Betreiberin Erika Jung erleichtert, dass der Startschuss aus München kam: „Freilich machen wir auf. Wir sind froh, dass es losgeht. Wir hatten wochenlang keine Einnahmen. Wir leben von der Substanz.“ Einige angrenzende Parkplätze werden weichen, damit der gebotene Abstand zwischen den Tischen eingehalten wird. Das Ehepaar von Wolffersdorff, das das Hotel-Restaurant „Nürnberger Hof“ in Altdorf betreibt, hielt sich die Entscheidung bis zur Veröffentlichung des Hygienekonzepts offen. Am Donnerstag ist für sie klar, dass sie es umsetzen können. „Wir haben darauf gewartet, dass es endlich losgeht. Wir hatten neun Wochen lang zu und sind von hundert auf null gerauscht“, erzählt Diana von Wolffersdorff. Die Speisekarten hat sie weggeräumt – zu aufwendig ist es, sie nach jedem Gast zu desinfizieren.
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Stattdessen steht auf Tafeln, was die Küche zubereitet. In den vergangenen Tagen habe sie viele Anrufe erhalten von Leuten, die nachfragten, ob ihr Biergarten öffnet: „Sie freuen sich riesig, rauszugehen und im Freien etwas zu essen, das frisch aus der Küche kommt“, sagt sie.
Info:
Beim Besuch eines Biergartens oder Außenbereich einer Gaststätte ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, solange der Gast nicht am Tisch sitzt. Die Abstandsregel von 1,50 Meter ist einzuhalten. Am Tisch müssen die Gäste diesen Abstand nicht respektieren. Erlaubt ist der gemeinsame Besuch von Angehörigen maximal zweier Hausstände. Damit Gäste nachträglich kontaktiert werden können, müssen sie ihren Namen und ihre Telefonnummer angeben. Vermerkt wird auch der Zeitraum des Aufenthalts.