RÜCKERSDORF — Veranstaltungsende um 22 Uhr und ein Verbot für Live-Musik? Bei den Auflagen, die das Landratsamt der Gemeinde Rückersdorf für die weitere Nutzung des Bürgersaals erteilt hat, können Gemeinderäte und Bürger nur den Kopf schütteln.
Bei der Sanierung des Bürgersaals zwischen Kirchgasse und Pegnitzstraße zeichnet sich eine Lösung ab. Jubeln brauchen aber derzeit weder Betreiber noch Anwohner. Das Landratsamt habe die Planung inklusive des umstrittenen (Raucher-) Balkons genehmigt, erfuhren die Gemeinderäte in der jüngsten Ratssitzung, die Einspruchsfrist sei aber noch nicht abgelaufen.
Irritierend wirken die Auflagen, die mit der Genehmigung verbunden sind: Veranstaltungen müssten bis 22 Uhr zu Ende sein, Live-Musik sei tabu, die Fenster seien möglichst geschlossen zu halten. Aber: Die Gemeinde könne Ausnahmen zulassen.
So mancher Gemeinderat schüttelte da den Kopf. Wie weit können Ausnahmen reichen? Angesichts einer neuen Lüftungsanlage für den Saal stellt sich zwar das Offene-Fenster-Lärmproblem wohl nicht ernsthaft, aber fallen akustische Gitarre oder Hackbrett unter die verbotene Live-Musik? Das Thema soll intensiver behandelt werden, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen und die Informationslage besser ist.
Konkreter als die vorgetragenen Lärmschutz-Auflagen war die Info, dass der Umbau nicht mehr in vier Bauabschnitten, sondern unmittelbar zusammenhängend geschehen soll. Bloß wann und wie? Da hofft die Gemeinde bis Ende Oktober mehr zu wissen. Beziehungsweise bis November, wenn klarer wird, ob das Bürgersaal-Gebäude eine eigene Heizung bekommt oder an ein künftiges Blockheizkraftwerk angeschlossen wird.