NÜRNBERGER LAND – 3+2=5. Drei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre Anstellung ergibt eine Aufenthaltsgenehmigung von fünf Jahren für junge Flüchtlinge, die eigentlich abgeschoben werden müssten. Diese Regelung der Großen Koalition sollte sowohl den Ausbildungsbetrieben wie auch ihren Azubis die Sicherheit garantieren, dass angehende Bäcker, Maurer oder Altenpfleger nicht von heute auf morgen das Land verlassen müssen. Der Sozialausschuss des Kreistags hat nun Bilanz gezogen: Sie fällt – vorsichtig ausgedrückt – ernüchternd aus.
Martin Bauer, Leiter der Abteilung Ausländerwesen, erläuterte dem Ausschuss zunächst Ziel und Zweck sowie die Voraussetzungen für die Anwendung der im März 2016 in Kraft getretenen 3+2-Regelung. Dann zog er Bilanz.
Bislang sei erst ein einziger Antrag beim Landratsamt eingegangen und den habe man ablehnen müssen. Weiter berichtete er von Zahlen der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB), die unter anderem für Personen aus sicheren Herkunftsländern, aus den Maghreb-Staaten und aus dem gerade für das Handwerk nicht uninteressanten Afghanistan zuständig sind.
Schmales Zeitfenster
Von 65 Afghanen habe die ZAB nur fünf Antragstellern die 3+2-Regelung gewährt. In den allermeisten Fälle scheitere eine Anwendung der Richtlinie an zwei Voraussetzungen: Entweder können die Flüchtlinge ihre Identität mangels gültiger Papiere nicht zweifelsfrei nachweisen. Oder sie verpassen das schmale Zeitfenster, in dem die Regelung überhaupt greift. Sie richtet sich nämlich nur an Aslybewerber, deren Antrag bereits abgelehnt, deren Abschiebung aber noch nicht in die Wege geleitet wurde.
Diakon Detlef Edelmann, Vorsitzender des Diakonischen Werks, bezeichnete die 3+2-Regelung wörtlich als „Rohkrepierer“, die viele Hoffnungen enttäuscht habe. „Als Träger von Altenpflegeeinrichtungen hatten wir uns einen großen Schub erwartet, dann war die Frustration extrem hoch“, sagte Edelmann. Die Idee sei gut gewesen, die Umsetzung dürftig. Neben Zeitfenster und Identitätsfeststellung kommt im Pflegebereich ein weiterer Fallstrick hinzu: Wer eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer annimmt, hat keine Chance auf 3+2, weil die Ausbildung nur ein Jahr dauert. Für die Anwendung der 3+2-Regelung müsste sie mindestens zwei Jahre dauern.
Idee gut, Umsetzung dürftig
Landrat Armin Kroder nannte den Bericht aus der Praxis „ein Stück weit ernüchternd“ und das Prozedere „im jetzigen Rahmen sehr eng gefasst“. Vor allem aus der Wirtschaft habe er Kritik daran vernommen. Zurecht, wie er findet. Schließlich habe die Politik die Wirtschaft in der Hochphase der Flüchtlingsdiskussion geradezu angwinselt, bitte etwas zu unternehmen. Und nun steht eine Weichenstellung der Politik der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im Weg.
Auf Nachfrage von Kreisrat Dr. Hartmut Herzog (Freie Wähler), ob das Landratsamt denn alle Spielräume nutze, um Flüchtlinge in Arbeit zu bekommen, erklärte Bauer deutlich: „Wir haben da keinen Ermessensspielraum. Da gibt es nur schwarz oder weiß.“ Deshalb appellierte Kroder an alle Ausschussmitglieder, ihre Kontakte zu nutzen, um auf höherer politischer Ebene eine Veränderung zum Besseren zu erwirken.
Das nur ein Antrag eingegangen sein soll beim Landratsamt kann nicht stimmen.
Alleine ich weiß genau von zwei Asylbewerbern aus der Ukraine die in Ausbildung sind sehr gute Noten haben ihr Arbeitgeber um Sie kämpft sogar ein Bittbrief an den Landrat ging und bis jetzt keine positive Nachricht des Amtes vorliegt!
Somit müssten es mindestens 3 Fälle sein von denen Herr Bauer wissen müsste!!
Von einem weiteren Asylbewerber wissen wir dass er gerne Mauerer gelernt hätte auch einen Ausbildungsbetrieb hier im Nürnberger Land gefunden hat jedoch eine vorherige schulische Qualifizierung nicht befürwortet wurde mit dem Hinweis das er das Land wohl verlassen muss. Das war vor einem Jahr. Abgeschoben ist er bis jetzt nicht.
Uns von den Helfern fällt aber auf dass in den letzten Monaten sehr viele Asylbewerber ihre Abschiebung erhalten haben.
Sorry aber positiv kann ich das nicht für das Nürnberger Land werten!