Flächenverbrauch

Noch ein Volksbegehren?

BURGTHANN – Grünen-Abgeordneter Christian Zwanziger erklärt im Interview, wie er den Flächenverbrauch in Bayern reduzieren will. Ein weiteres Volksbegehren schließt er dabei nicht aus.

Das Volksbegehren gegen den Flächenfraß ist unter anderem gescheitert, weil es nicht konkret genug war. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie nun den Flächenverbrauch stoppen?

Zwanziger: Wir haben einen Gesetzesentwurf zum Flächensparen in den Landtag eingebracht und wollen diesen erfolgreich beschließen. Sollte die Söder-Regierung den Gesetzesentwurf ablehnen, werden wir natürlich wieder über andere Wege nachdenken, um gesellschaftliche Mehrheiten in konkrete Politik zu verwandeln.

Christian Zwanziger spricht am Freitag, 11. Oktober, in Burgthann. Foto: Stefan M. Prager2019/10/Burgthann-Zwanziger.jpg

Sprich: Ein weiteres Volksbegehren?

Zwanziger: Falls wir im Landtag nicht erfolgreich sein sollten, werden wir darüber nachdenken. Aber erst warten wir den parlamentarischen Prozess ab. Was ich bei dem Thema nicht verstehe ist, dass wir in unserem Gesetz den Flächenverbrauch verbindlich auf fünf Hektar täglich begrenzen wollen. Die schwarz-orange Staatsregierung spricht in ihrem Entwurf von einer Richtgröße in Höhe von ebenfalls fünf Hektar. Wenn man sie aber reden hört, bekommt man den Eindruck, dass Bayern bei unseren fünf Hektar zurück ins Mittelalter fällt, bei ihren fünf Hektar hingegen blühen werde. Entweder die Staatsregierung meint es nicht ernst oder das passt nicht zusammen.

„Fünf Hektar bleibt das obere Limit“

Wie schnell soll diese Begrenzung auf fünf Hektar denn kommen?

Zwanziger: Wir wollen 2021 mit zehn Hektar einsteigen. Und dann jährlich einen Hektar zurücknehmen – bis 2026. Für die Zeit danach soll neu verhandelt werden. Fünf Hektar bleibt aber das obere Limit.

Und wer bekommt wie viel Hektar auf sein Flächenkonto?

Zwanziger: Grundsätzlich fordern wir eine Verteilung nach der Einwohnerzahl. Jedoch degressiv. Eine Stadt wie München wird pro Kopf also weniger Fläche versiegeln dürfen als etwa die Gemeinde Burgthann. Das ist wichtig, um das Verfassungsziel „Gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ zu erreichen. Überörtliche Planung – also zum Beispiel der Ausbau einer Schienentrasse – ziehen wir vorab von unserem landesweiten Budget ab. Das geht also nicht zu Lasten der kommunalen Budgets. Außerdem wird es eine Härtefallklausel geben: Wird etwa ein neues Schulzentrum gebaut, dann geht dieses natürlich nicht zulasten des kommunalen Budgets.

„Was die Kommunen machen, entscheiden sie immer noch selbst“

CSU und Freie Wähler kritisieren schon seit dem Volksbegehren, die Idee der Grünen beschneide die Gemeinden in ihrer Planungshoheit.

Zwanziger: Das ist der alte Vorwurf, ja. Aber mit unserem Gesetz sagen wir nur, dass wir den Flächenverbrauch senken wollen. Aber was die Kommunen mit ihren Flächen machen, entscheiden sie immer noch selbst. Etwas platt: Wenn ein Bürgermeister einen ebenerdigen Discounter-Parkplatz bauen will, hält ihn auch unser Gesetz nicht prinzipiell davon ab. Wenn er noch einen zweiten oder dritten ebenerdigen Discounter-Parkplatz bauen will, dann wird das Budget vielleicht knapp.

Die Staatsregierung setzt auf Freiwilligkeit und vertraut den Kommunen. Wissen die nicht am besten, was gut für sie ist?

Zwanziger: Es gibt heute schon etliche Kommunen, die vorbildlich mit ihren Flächen umgehen, Innenentwicklung betreiben, flächensparend bauen und vieles mehr. Doch sie laufen latent Gefahr, dass der Bürgermeister aus der Nachbargemeinde sagt: Bei mir könnt ihr auf der grünen Wiese bauen! Deshalb fordern wir einen verbindlichen Rahmen. Hinzu kommt, dass es seit 2003 das freiwillige Bündnis zum Flächensparen in Bayern gibt. Das hat in gut 15 Jahren leider nicht zum Ziel geführt.

Info: Christian Zwanziger referiert am Freitag, 11. Oktober, ab 19 Uhr im Gasthaus am Ludwigskanal in Burgthann zum Thema Flächensparen.

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