NÜRNBERGER LAND – Erst eingeführt und dann still und heimlich gestrichen: Seit Anfang September haben sich die Corona-Maßnahmen in Bayern nach der Krankenhaus-Ampel gerichtet. In der aktuellen Infektionsschutzverordnung sucht man diese Maßeinheit jedoch vergebens. Stattdessen gelten neue Regeln, die ab heutigem Dienstag, 28. Dezember, noch einmal verschärft wurden.
In Bayern richteten sich die Corona-Maßnahmen seit September nach der damals neu eingeführten Krankenhaus-Ampel. Neuer Indikator für Regelungen war ab diesem Tag die Zahl der belegten Krankenhaus- und Intensivbetten. Sie löste die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßeinheit ab.
Bund und Länder haben später bei einer gemeinsamen Konferenz entschieden, dieses Richtmaß zu vereinheitlichen und die sogenannte Hospitalisierungsrate als ausschlaggebend für Maßnahmen einzuführen. Diese fasst die Hospitalisierungszahlen zu einer Inzidenz zusammen: Berechnet wird wie viele Patienten gerechnet auf 100.000 Menschen innerhalb einer Woche in den Krankenhäusern der einzelnen Bundesländer aufgenommen wurden.
Strengere Maßnahmen in Bayern
Allerdings lag Bayern bereits fast von Beginn an über dem höchsten Wert, weshalb Lockerungen nicht in Aussicht standen. Für den Übergangszeitraum, bis zum 15. Dezember, galten im Freistaat außerdem strengere Maßnahmen. Doch in den vergangenen Tagen ist die Hospitalisierungsinzidenz wieder gesunken, weniger Menschen als noch vor ein paar Wochen mussten wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden. Lockerungen wird es deswegen aber nicht geben.
Während die Krankenhaus-Ampel in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch auftauchte, ist in der 15. Fassung – die seit 23. November gilt – davon nämlich nichts mehr zu lesen. Von der vorherigen Verordnung bleibt die Hotspot-Regelung bestehen. Das bedeutet: In Kommunen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 1000 aufweisen, müssen Gastronomie, Friseure, Hotels usw. schließen. Aktuell ist das in Bayern in keinem Landkreis der Fall.
Das gilt für Silvester und die Zeit danach
Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante haben sich Bund und Länder außerdem am Dienstag vor Weihnachten auf weitere Corona-Maßnahmen geeinigt. So soll es nun auch weitreichendere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene geben. Während manche Bundesländer wie Hamburg die neuen Regelungen bereits zu Weihnachten umgesetzt haben, treten sie in Bayern am heutigen Dienstag, 28. Dezember, in Kraft.
Anders als bisher, dürfen sich ab morgen nur noch maximal zehn Geimpfte, oder Genesene privat treffen. Das gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich. Nimmt ein Ungeimpfter teil, darf sich nur noch ein Haushalt und maximal zwei weitere Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Außerdem gilt diese Regelung nicht für den Besuch eines Restaurants. Hier dürfen auch mehr als zehn Personen gemeinsam essen gehen, wenn sie nicht in einem separaten Raum des Lokals sitzen, oder das Treffen als geschlossene Veranstaltung durchführen.
Ausnahme von der Sperrstunde
Beim Gastronomiebesuch bleibt es bei der bisher geltenden Sperrstunde, allerdings gibt es eine Ausnahme für die Silvesternacht: Die Sperrstunde, die aktuell ab 22 Uhr gilt, ist zum Jahreswechsel für eine Nacht aufgehoben. Nach wie vor dürfen allerdings nur Geimpfte und Genesene in Restaurants und Cafés gehen. Hiervon sind Schüler unter 18 ausgenommen. Dies wird damit begründet, dass sich diese während der Schulzeit regelmäßig testen lassen.
Kein Alkohol, kein Feuerwerk
Am 31. Januar ab 15 Uhr bis zum Neujahrstag, 9 Uhr, gilt außerdem ein Ansammlungsverbot für mehr als zehn Personen an öffentlichen Plätzen und Orten. Im Nürnberger Land ist die laut Landratsamt an Silvester in Altdorf rund um den Marktplatz im Zentrum der Stadt (Oberer Markt, einschließlich Oberes Tor und Unterer Markt, einschließlich Unteres Tor) der Fall.
Außerdem nicht feiern darf man im Rosenau Park zwischen Friedhof Schießhausstraße, Neumarkter Straße und Flurergasse.In Lauf gilt selbes für den Oberen Markt, einschließlich Hersbrucker Tor, dem Schloßplatz und dem dazugehörigen Park. Auch in Schwarzenbruck ist feiern verboten und zwar am Plärrer zwischen Hauptstraße, Johann-Degelmann-Straße und Dürrenhembacher Straße.
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Kein Tanzen außer beim Sport
Clubs und Diskotheken sind ohnehin bereits geschlossen. Ab morgigem Dienstag sind aber außerdem auch Tanzveranstaltungen generell verboten. Wer Tanzsport betreibt, darf das aber weiterhin unter den geltenden Regelungen tun.
Während bereits schon jetzt ein Zuschauerverbot bei Sportveranstaltungen herrscht, dürfen ab morgen auch keine Zuschauer mehr zu überregionalen Kulturveranstaltungen kommen.