VORRA/NÜRNBERG – Es bleibt dabei: Die Brandstiftung in der Asylunterkunft in Vorra im Dezember 2014 kommt vorerst nicht vor Gericht. Auch das Oberlandesgericht hielt die These, dass zwei Bauarbeiter hinter dem Feuer steckten, für nicht überzeugend genug. Die Staatsanwaltschaft ist trotzdem noch immer davon überzeugt, „dass die Indizien ausgereicht hätten“, wie Sprecherin Anita Traud sagt.
Bereits im Januar dieses Jahres hatte das Landgericht entschieden, gegen die Männer – einen Mitarbeiter und den Inhaber der mit dem Umbau der Unterkunft beauftragten Baufirma – kein Verfahren zu eröffnen. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen diese Entscheidung hat der 2. Strafsenat des Nürnberger Oberlandesgerichts nun als unbegründet verworfen.
Wie auch die vorherige Instanz stuft das Oberlandesgericht den Tatverdacht gegen die bei ihrer Festnahme vor einem Jahr 42 und 50 Jahre alten Männer als nicht hinreichend ein. Das heißt: Die Richter halten die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs für höher als die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. „Nach Ansicht des Senats liegen keine objektiven Beweismittel vor, mit welchen die Angeschuldigten der Tat überführt werden könnten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die Indizien seien sowohl für sich genommen als auch in der Gesamtschau nicht ausreichend.
Ist der Fall damit wieder offen? „Das kann man so sehen“, antwortet Traud für die Staatsanwaltschaft. Bei einer Pressekonferenz vor einem Jahr waren sich die Ermittler sicher, dass die Indizien ausreichen. Für einen Anschlag von „Wutbürgern“ gab es keinerlei Anzeichen. Aber am Gebäude waren vorher Baumängel festgestellt worden, deren Beseitigung die Firma der beiden Männer ruiniert hätte. Mit Hakenkreuz-Schmierereien hätten sie den Verdacht auf Rechtsradikale lenken wollen.
Bereits im Oktober 2016 kamen die beiden Männer aus der Untersuchungshaft frei, weil ein dringender Tatverdacht nicht mehr haltbar war (wir berichteten). Danach befragte die Polizei weitere Zeugen und überprüfte erneut das Bewegungsprofil der Männer. Das Ergebnis überzeugte weder das Landgericht noch die höhere Instanz.
Laut Anita Traud stellt sich für die Staatsanwaltschaft jetzt die Frage: „Sind wir weiter der Ansicht, wir hatten die Richtigen, können ihnen die Tat nur nicht nachweisen, oder gibt es etwas anderes, was wir noch ermitteln können?“ In den nächsten Wochen werde es dazu einen Austausch mit der Polizei geben, kündigt die Sprecherin an.
Die Soko Vorra ist bereits seit Juli 2016 aufgelöst, wie Robert Sandmann von der Polizei-Pressestelle auf Nachfrage der HZ sagt. Eine Sonderkommission bestehe nur dann, wenn der Ermittlungsaufwand deutlich das Normalmaß übersteigt. Mindestens ein Experte sei noch verfügbar: Einer der damaligen Sachbearbeiter sei im zuständigen Kommissariat beschäftigt.
Zunächst einmal gilt der Fall als nicht aufgeklärt. Nach zehn Jahren wäre er verjährt. Ein Zustand, der auch Vorras Bürgermeister Volker Herzog nicht gefällt. „Das ist bei einem Kriminalfall nie gut“, sagt er, nachdem er von der Nachricht überrascht wurde. Er bleibe auf jeden Fall dabei: Aus Vorra habe sicher niemand die Unterkunft in Brand gesteckt. An weiteren Spekulationen beteilige er sich nicht. Es sei weiterhin die Angelegenheit von Polizei und Staatsanwaltschaft die Sache zu klären.