Mit OP-Maske und Termin

Im Nürnberger Land : Neue Zugangsregeln für das Landratsamt

Landratsamt Nürnberger Land
Eine FFP2-Maske müssen Besucher des Landratsamtes nicht mehr tragen, wohl aber eine medizinische Maske. | Foto: LRA2022/04/Landratsamt_von_oben-1-scaled.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Nachdem bereits andere Kreisbehörden die FFP2-Maskenpflicht bei Behördengängen aufgehoben haben, gilt das nun auch im Nürnberger Land. In einer Pressemitteilung weist das Landratsamt darauf hin, dass nun eine medizinische Gesichtsmaske beim Amtsbesuch ausreicht.

Damit richtet sich die Kreisbehörde nach dem Maskenschutzkonzept des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, welches die Regelungen für Behörden in Bayern angepasst hat. „Nun ändert auch das Landratsamt Nürnberger Land seine Zugangsregeln“, schreibt die Landkreisverwaltung.

Masken- und Terminpflicht

Beim Besuch der Amtsgebäude gelte nach wie vor eine Maskenpflicht, es reicht ab sofort jedoch eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske). Dies gelte auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die 3G-Zugangsbeschränkungen sind bereits seit 4. April aufgehoben. Einen Impf- oder Testnachweis muss man also beim Besuch des Landratsamtes nicht mehr vorlegen. Das Landratsamt weist aber darauf hin, dass das Betreten weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sollten außerdem Anliegen, wenn möglich, telefonisch, oder online erledigt werden.

Die Erreichbarkeiten und Kontakte der Dienststellen und weitere Informationen sind unter
https://www.nürnberger-land.de verfügbar.

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