Amtsgericht Hersbruck

Streit an Schnaittacher Kirchweih eskalierte

Bilder wie hier von der Schnaittacher Kirchweih vor Corona wird es heuer hoffentlich wieder geben. | Foto: Archiv/U. Schuster2020/05/Kirchweih-Schnaittach-2018-008-1200x800.jpg

HERSBRUCK – Weil er seinem Kontrahenten einen Schnapsbecher ins Gesicht geworfen haben soll, muss sich ein 31-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Hersbrucker Amtsgericht verantworten. Der hält wenig von den Vorwürfen und riskiert einen leeren Geldbeutel. Und seine Freiheit.

Während der Schnaittacher Kirchweih im Juli vergangenen Jahres hatten einige wohl zu viel gefeiert, in einer Gaststätte eskalierte dann ein Streit. Der Angeklagte soll einem jungen Mann sein Getränk über den Kopf geschüttet, eine junge Frau in den Schwitzkasten genommen und deren Freund einen Hartplastikbecher ins Gesicht geworfen haben, so dass das Wurfgeschoss ihm zwei Zähne zur Hälfte abbrach. So steht es in der Anklageschrift.

Schütten, nicht werfen

Über seinen Anwalt weist der Angeklagte die Vorwürfe zurück: Zwar gibt er zu, dass es zu einem verbalen Streit kam und auch, dass er seinen Kontrahenten mit Schnaps besprenkelt hatte. Eine Frau habe er jedoch nicht in den Schwitzkasten genommen. Die Betroffene habe er zwar wahrgenommen, jedoch nicht weiter beachtet. Ebenso wenig habe er dem jungen Mann, der als Nebenkläger auftritt, einen Becher ins Gesicht geworfen. Im Gegenteil: Als er nach der Rangelei nach draußen zitiert wurde, um bei der Polizei auszusagen, habe er seinen Becher noch in der Hand gehabt und ihn dann auf Anweisung der Security abgestellt, weil vor der Tür keine Getränke erlaubt seien. Wie der Nebenkläger zwei halbe Zähne verlieren konnte, sei ihm schleierhaft: Der Angeklagte vermutet, dass der Getroffene im Gerangel einen Ellenbogenschlag abbekommen haben könnte. Aber natürlich nicht von ihm.

Der Nebenkläger sieht das freilich anders. Er habe zunächst ein Wortgefecht beobachtet, im Zuge dessen der Angeklagte irgendwann seine Freundin in den Schwitzkasten genommen habe. Als sich der Nebenkläger einmischen wollte, habe der Beschuldigte ihm den Becher ins Gesicht geworfen. Einen anderen Schlag habe er nicht abbekommen. Zwar habe er derzeit keine Beschwerden an den Schneidezähnen, „aber es schaut beschissen aus“ und müsse wohl noch öfter zahnärztlich nachbehandelt werden, sagt der 23-Jährige auf Nachfrage von Richter André Gläßl.

Der Verteidiger nimmt den Betroffenen dagegen in die Mangel, will das Geschehen minutiös rekonstruieren. Der 23-Jährige gibt in der Folge an, ein paar Bier getrunken zu haben, die in Halblitergläsern ausgeschenkt wurden. Im Gerangel sei er zurückgehalten worden. Warum man ihn hätte zurückhalten müssen, will der Verteidiger wissen, auch wie viele Personen anwesend waren. Die genaue Zahl kann der Nebenkläger nicht mehr nennen, zurückgezogen habe man ihn, weil er in den Streit eingreifen wollte, bei dem seine Freundin im Schwitzkasten war.

Hopfen und Gras

Der erste Zeuge, ein Freund des Nebenklägers, ist der 28-Jährige, den der Angeklagte mit seinem Getränk übergossen haben soll. Er berichtet von einer aufgeheizten Stimmung, der Beschuldigte habe ein Streitgespräch mit ihm gesucht, dem er jedoch ausgewichen sei. Beim Drink habe das Ausweichen jedoch nicht mehr geklappt. Auch er muss dem Verteidiger genaue Auskunft über seinen Konsum geben, ehe er entlassen wird. Zwei, drei Bier habe er getrunken, etwas Cannabis konsumiert, sei allerdings voll zurechnungsfähig gewesen.

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Der Anwalt des Angeklagten beantragt darauf, einen Gutachter zu bestellen, um zu klären, ob es wirklich möglich ist, mit einem Hartplastikbecher Zähne abzubrechen. Der Staatsanwalt versteht die Bedenken des Angeklagten, mahnt jedoch, dass gerade das Gutachten die Gerichtskosten in die Höhe schnellen lasse. Kosten, die der 31-Jährige zu tragen hätte, sollte er verurteilt werden.

Der lässt jedoch keinen Zweifel daran, alles zu versuchen: Schließlich stehe seine berufliche und private Zukunft auf dem Spiel. Zudem fordert sein Verteidiger, die Bardame und einen Bekannten des Angeklagten zu vernehmen – es hätten bislang nämlich nur der Nebenkläger und einer seiner Freunde ausgesagt. Der Prozess wird Ende Juni fortgesetzt.

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