HERSBRUCK – Die Verhandlung im Amtsgericht Hersbruck muss ein Albtraum für die Ehefrau des verstorbenen A. Elbert (alle Namen geändert) gewesen sein. Ihr gegenüber sitzt M. Lambrecht, der wegen fahrlässiger Tötung seines Kumpels aus Jugendtagen angeklagt ist.
Elbert am Beifahrersitz, Lambrecht am Steuer: So fahren die beiden am 25. September 2019 gegen 23 Uhr von Schwarzenbruck Richtung Burgthann. Lambrecht ist zu schnell dran, mindestens 158 Kilometer pro Stunde, wie ein Gutachter später berechnet. In einer Linkskurve schneidet er die Gegenfahrbahn, mit gut 75 Prozent des Seat Leons, als er mit einem ausgewachsenen Wildschwein kollidiert. Der Airbag löst aus.
Lambrecht verliert die Kontrolle, bremst, schlingert. Der Airbag fällt schon wieder in sich zusammen, als der Seat den Abhang hinabrutscht und frontal mit einem Baum zusammenstößt. Der Airbag bietet nicht erneut Schutz für die beiden Insassen; Elbert stirbt sofort durch einen Genickbruch. Lambrecht wird von Ersthelfern und Sanitätern versorgt. Seine Beine sind zertrümmert, die Rippen gebrochen, er erleidet innere Verletzungen. Nach dem Unfall verbringt er rund ein Jahr im Krankenhaus, zum Zeitpunkt der Verhandlung ist er noch immer arbeitsunfähig und kann sich an nichts mehr erinnern.
Fahrlässig gehandelt
Elberts Ehefrau ringt um Fassung, als die Staatsanwältin die Anklage verliest: fahrlässige Tötung wegen überhöhter Geschwindigkeit, das auch noch bei Nacht, und Nachweis von THC im Blut von 0,9 Mikrogramm pro Liter. Vor Gericht räumt Lambrecht seine Schuld ein, auch wenn er sich selbst nicht mehr an diesen Tag erinnert. Er bedauere den Unfall zutiefst und entschuldigte sich bei Frau und Kind des Verstorbenen. Es sei nie seine Absicht gewesen, einen Unfall zu verursachen. Auf die Frage, warum er zu schnell gefahren sei, kann er keine Antwort geben. Das THC, das in seinem Blut war, müsse noch ein Rest davon sein, was er ein paar Tage zuvor konsumiert hatte.
Als Zeuge tritt ein Polizist auf, der den Unfall aufgenommen hatte. Er schildert den Vorgang, erzählt von einer langen Blutspur und Gedärmen, die glücklicherweise dem Wildschwein zugeordnet wurden, das einige Meter von der Stelle entfernt lag. Während der Zeugenvernahme weint die Witwe immer wieder, die letzten Sekunden ihres Mannes vor den Augen, die ihr Staatsanwaltschaft und Zeugen detailreich schildern.
Cannabis im Blut
Richter Vogt liest den ärztlichen Untersuchungsbericht vor: Der Alkoholwert im ersten Bluttest war negativ; die toxikologische Untersuchung lässt jedoch auf den Einfluss von Cannabisprodukten schließen.
Als weiterer Zeuge tritt ein Gutachter auf: Am Fahrzeug stellte er keine technischen Mängel fest, die zum Unfall geführt hätten. Er betont aber, dass der Seat durch die Kollision mit dem Wildschwein und dem Baum komplett zerstört war – nichts war mehr da, wo es hätte sein sollen.
Der Gutachter erklärt, wie er auf Lambrechts Geschwindigkeit von 158 km/h vor dem Aufprall mit dem Wildschwein kommt und dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs beim Aufprall auf den Baum noch immer 68 km/h betrug. Allerdings seien das die minimalen Werte, die tatsächlichen dürften um einiges höher gewesen sein. Wäre Lambrecht nur 100 Kilometer pro Stunde gefahren, wäre das Fahrzeug noch auf der Straße stehen geblieben und es hätte wahrscheinlich keine schweren Verletzungen gegeben, so der Gutachter. Rein technisch wäre die Linkskurve fahrbar gewesen, beantwortet er die Frage des Richters, auch bei hoher Geschwindigkeit, und Lambrecht hätte auf seiner Spur bleiben können.
Noch am Leben
Dann folgt das Plädoyer der Staatsanwältin: Zugunsten des Angeklagten sprächen dessen Anerkennung des Sachverhalts und seine eigenen Verletzungen; zu seinen Lasten hingegen die Vorstrafen und die grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf Geschwindigkeit und Rauschmittel.
Hätte er nur eines davon weggelassen, würde Elbert vielleicht noch leben. Daher fordert sie eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1000 Euro. Außerdem solle er seinen Führerschein für 24 Monate abgeben.
Der Anwalt der Witwe, die als Nebenklägerin auftritt, schließt sich seiner Vorrednerin an: „Er selbst hat sich in die schlimmstmögliche Lage gebracht. Er hat einen Menschen getötet, das begleitet ihn ein Leben lang.“ Er erklärt aber auch, was der Tod des Beifahrers für die Familie bedeutet: Sie hätten nicht nur Ehemann und Vater verloren, sondern auch ihre Existenz, denn Elbert war selbstständig. Den „Krater“, den Lambrecht hinterlassen habe, könne er nicht mehr gutmachen. Deshalb fordert er neben der Freiheitsstrafe auch den lebenslangen Führerscheinentzug.
Erhebliches Fehlverhalten
Der Verteidiger stellt fest, dass das „erhebliche Fehlverhalten“ seines Mandanten außer Frage stünde. Ob oder inwiefern der THC-Gehalt ausschlaggebend war für den Unfall, sei nicht nachweisbar. Lambrecht ergänzt: „Ich bereu diesen Tag zutiefst und würde alles dafür geben, dass es nicht dazu gekommen wäre.“
Es folgt das Urteil: Richter Vogt spricht Lambrecht der fahrlässigen Tötung schuldig und verhängt, wie von der Staatsanwältin gefordert, elf Monate auf Bewährung. Zudem muss der Angeklagte für drei Jahre den Führerschein abgeben, trägt die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklägerin und er muss 1000 Euro ans THW Lauf spenden, zahlbar in monatlichen Raten von 100 Euro.
Vogt erklärt sein Urteil so: Die Reue des Angeklagten, die Entschuldigung bei der Ehefrau und seine Eigenverletzungen seien positiv zu berücksichtigen. Zu seinen Lasten fielen seine strafrechtliche Vorbelastung und der Konsum von Betäubungsmitteln, wobei die letzte Verurteilung deswegen aus dem Jahre 2005 stamme. Vor allem die Folgen des Unfalls für die Familie machten eine Freiheitsstrafe unerlässlich, so Vogt. Aber für ihn ist klar: „Keine Strafe kann dafür sorgen, dass der Ehemann und Vater wieder kommt.“