HERSBRUCK — Rauchwarnmelder in Wohnungen sind in vielen Bundesländern Pflicht – bald auch in Bayern. Doch welche Produkte sind empfehlenswert? Wer kann sie anbringen? Und wer zahlt, wenn sie ohne Grund losgehen und die Feuerwehr anrückt?
Mindestens ein Brandwarnmelder soll in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren hängen, „die zu Aufenthaltsräumen führen.“ Bis Ende 2017 wird diese Vorschrift in allen Bayerischen Wohnungen Pflicht. Für Neubauten gilt sie schon seit 2012, alle anderen müssen nachrüsten. Altenheime, Pflegeeinrichtungen oder Unterkünfte zählen jedoch als Sonderbauten – für sie gelten andere baurechtliche Vorschriften.
Die Aufgabe der kleinen Kästen: Leben retten, in erster Linie nachts. Und das tun sie auch: „Es gab schon einige Brände, bei denen Brandmelder Schlimmeres verhindert haben“, sagt Kreisbrandrat Norbert Thiel.
Eigentümer haftet
Aber Rauchwarnmelder gehen auch los, obwohl es nicht brennt. Sollte in so einem Fall dennoch die Feuerwehr anrücken, etwa weil niemand zu Hause ist und die Nachbarn den Notruf wählen, müssen die Bewohner für den Einsatz zahlen.
„Es gibt Regularien, welche Einsätze verrechnet werden und welche nicht“, sagt Karlheinz Wölfel von der Stadt Hersbruck. „Bei Fehlalarmen haftet nach den momentanen Richtlinien grundsätzlich der Eigentümer.“ Zwar könne es in bestimmten Fällen zu Ausnahmen kommen, doch die Gemeinden müssten als Träger der Feuerwehren die Kosten für die Einsätze bei Fehlalarmen wieder hereinholen.
Die Hersbrucker Wehr rückte 2014 insgesamt 196 Mal aus – 26 Mal davon umsonst. Das entspricht etwa einem Sechstel. „Meistens waren schlecht gewartete Brandmeldeanlagen die Ursache“, so Kommandant Uwe Holzinger.
Brandmeldeanlagen (BMA) bestehen aus mehreren Brandwarnmeldern, die zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst werden. Wird ein Alarm ausgelöst, zeigt die BMA die Nummer des jeweiligen Melders und manchmal auch den Ort. Die Signale laufen in einer Brandmeldezentrale (BMZ) zusammen, die eine vorher einprogrammierte Reaktion – etwa das Absetzen eines Notrufes – auslöst. BMA finden sich in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Altenheimen oder Schulen. „Fehlalarme wegen einzelner Brandwarnmelder gab es aber so gut wie gar nicht.“
Doch was gilt es beim Kauf zu beachten und darf jeder einen Brandwarnmelder einfach so anbringen? „Es gibt bestimmte Vorschriften, wie Brandmelder richtig anzubringen sind“, weiß Elektriker Jürgen Scharrer. „So etwa 50 Zentimeter von einer Deckenlampe entfernt.“
Verantwortlich für Anbringung der Brandmelder sind bei Neubauten die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungen die Eigentümer, so das Bayerische Innenministerium in einem Infoblatt. Sie müssen auch kaputte Melder austauschen. Dass die Melder funktionieren, liegt jedoch in der Verantwortung der „unmittelbaren Besitzer“, sprich, der Mieter. Die Ausnahme: Der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Selbst überprüfen
Eine staatliche Überprüfung des Einbaus oder Kontrollen, wie sie etwa bei Sicherheitsanlagen in Sonderbauten vorgeschrieben ist, lehnt das Ministerium ab, „schon wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes.“
Es gibt auch private Prüfungen, die angeboten werden, sagt Jürgen Scharrer. Die sind allerdings sehr teuer und nicht notwendig: Meistens kommt nur jemand vorbei und überprüft mit einem Spray die Lüftungsschlitze. Das kann man auch selbst tun. Verstopfung der Luftschlitze ist einer der Hauptgründe für (Fehl)Alarme – der Brandwarnmelder misst den Anteil der Staub/Rußpartikel in der Luft, sind es zu viele, geht er los.
„In einem Mietshaus kann man auch einen Wartungsvertrag mit dem Vermieter abschließen“, sagt Scharrer. „Der Hausbesitzer hat auch die Hausversicherung.“
Aber nicht jeder Brandwarnmelder darf einfach so an die Decke geklebt oder geschraubt werden. Nur Produkte, die eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14604 haben, dürfen verwendet werden, so das Innenministerium. Für Gehörlose gibt es Rauchmelder, die mit Blitzlichtern oder Rüttelkissen verbunden werden können. Aber es sollte auch auf die Qualität geachtet werden.
„Es ist besser, einen hochwertigeren Brandwarnmelder zu kaufen und von einem Fachmann installieren zu lassen“, so Jürgen Scharrer. Die haben nämlich Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahre halten – nach dieser Zeit sollte ohnehin der ganze Melder ausgetauscht werden. „Für wenig Geld kriegt man nicht unbedingt etwas Gescheites.“
Auch wenn Brandwarnmelder erst Ende 2017 Pflicht werden, rät Norbert Thiel dazu, schon jetzt einen zu kaufen: „Es geht um die Sicherheit. Feuer hält sich nicht an Sperrfristen und Termine.“