Versuchte Bestechung

Arzt vor Hersbrucker Amtsgericht

HERSBRUCK – Bei einer Routinekontrolle seines Mercedes auf der A 6 konnte Lycac Kemir (Name geändert) den Polizisten keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Weil er den Beamten dann auch noch „Schweigegeld“ anbot, wurde er vor dem Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Unwissenheit kann wohl kaum der Grund für den fehlenden Führerschein gewesen sein. Weil der Arzt mit türkischer Staatsangehörigkeit wegen dieses Delikts schon zwei Einträge im Bundeszentralregister hat, ging die Staatsanwältin von Vorsatz aus. Mehr noch als das wiederholte Fahren ohne Fahrerlaubnis wog allerdings im Verfahren am Hersbrucker Amtsgericht der Vorwurf der Bestechung.

Anzeige statt Geld

Laut Anklagevertreterin bot der 33-jährige Nürnberger den beiden kontrollierenden Polizeibeamten die stattliche Summe von 1000 Euro an, wenn sie das mit dem hierzulande ungültigen Führerschein nicht weiter verfolgen würden. Ein Versuch, der in anderen Ländern möglicherweise „Erfolgs versprechend“ sein könne, brachte den Angeklagten hier erst richtig ins gesetzeswidrige Abseits. Die Ordnungshüter lehnten das Angebot nämlich dankend ab und erstatteten Anzeige.

Zwar gab Kemir seine Verfehlungen zu, wollte aber auf Nachfrage der Staatsanwältin zu seinem damaligen Fahrziel – und damit gegebenenfalls zur Länge seiner Fahrstrecke – keine Angaben machen. Wegen des Geständnisses wurden die geladenen Zeugen ungehört entlassen.

In ihrem Plädoyer bewertete die Anklagevertretung das Geständnis strafmildernd, wollte es aber sowohl wegen der einschlägigen Einträge wie auch der doch recht erheblichen Bestechungssumme nicht bei einer Geldstrafe belassen, deshalb forderte sie eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft und zusätzlich 3000 Euro.

Kemirs Rechtsanwalt verwies explizit auf die enormen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sein Mandant bei einer Freiheitsstrafe möglicherweise zu erwarten hätte. Er hielt eine Geldstrafe für ausreichend, dessen Höhe legte er ins Ermessen des Gerichtes.

Das hielt neun Monate Freiheitsstrafe für gerechtfertigt, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung. Zudem muss der Arzt 3000 Euro bezahlen. In seiner Begründung machte Richter André Gläßl klar, dass der Schwerpunkt der Strafe auf dem Bestechungsversuch liege, der damals sogar mehrfach geäußert worden sei.

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