HARTENSTEIN – Wer das Stichwort „Kulinario“ bei der Suchmaschine Google eingibt, wird gleich mehrfach zu einem „Kulinario Feinkost&Catering“ in Schwebheim geführt, daneben aber auch zum „Kulinario“ der Gemeinde Hartenstein. Der dadurch entstandene Rechtsstreit zu den Namensrechten an der Marke „Kulinario“ war jüngst Thema in der öffentlichen Gemeinderatssitzung.
In einem ausführlichen Sachstandsbericht erläuterte VG-Geschäftsstellenleiter Ralph Haberberger die Rechtslage. Der Inhaber des „Kulinario Feinkost&Catering“ in Schwebheim habe im August 2020 Klage gegen die Gemeinde Hartenstein vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf Schadenersatz, Löschung der Marke durch die Gemeinde im Register sowie die zukünftige Unterlassung der Nutzung der Marke „Kulinario“ im Zusammenhang mit Essensangeboten et cetera eingereicht.
Die Gemeinde Hartenstein hatte die Wort-Bild Marke „Kulinario“ am 8. Juni 2017 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eintragen lassen, wie Haberberger erläuterte. Der entsprechende Eintrag der Schwebheimer Catering-Firma sei jedoch bereits am 6. November 1998 (einschließlich Verlängerungen) erfolgt. Für das Klageverfahren habe die Gemeinde die Nürnberger Rechtsanwältin Nicola Scholz-Recht beauftragt. Die unter anderem auf Markenrechte spezialisierte Juristin konnte jedoch aufgrund des Sachverhaltes wenige Argumente auf Seiten der Kommune für eine erfolgreiche Verteidigung sehen. Deshalb habe man sich mittlerweile auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.
Teillöschung der Marke
Der sehe so aus, wie Haberberger wörtlich vortrug: „Die Gemeinde hat es zu unterlassen, unter der Bezeichnung „Kulinario“ ein Gemeindezentrum zu betreiben, in welchem ein Einkaufsladen mit Metzgerei und/oder Bäckerei und/oder ein Café betrieben werden und/oder in welchem Veranstaltungen abgehalten werden, bei welchen Gäste mit Speisen und Getränken versorgt werden.“
Des Weiteren müsse die Gemeinde eine Teillöschung der Marke insbesondere hinsichtlich von Einzel- und Großhandelsleistungen wie zum Beispiel in Bezug auf Lebensmittel, Getränke oder Konditorwaren beim Deutschen Marken- und Patentamt beantragen. Natürlich müsse man im Internet zeitnah auch alle selbst veranlassten Auftritte und Nennungen bei Vertragspartnern löschen lassen, ebenso die bei der Suchmaschine Google neben der Trefferzeile eingeblendeten Informationshinweise auf das Hartensteiner Gemeindezentrum.
Die von der Kommune zu tragenden Kosten des Rechtsstreites betragen rund 13 500 Euro einschließlich der Honorarkosten der Anwälte sowie der Gerichtsgebühren. Die gemeindliche Rechtsschutzversicherung wird einen Teil dieser Kosten übernehmen. Abschließend bat Bürgermeister Hannes Loos das Gremium um Ideen für eine neue Namensgebung, denn ab sofort heiße das im Mai 2018 eingeweihte Gebäude bis auf weiteres schlicht „Gemeindezentrum“.