Merkel als „Schnüffelkanzlerin“ bezeichnet

Altdorfer AfD-Politiker kassiert Landtags-Rüge

Dr. Ralph Müller hat die erste Landtags-Rüge seit 25 Jahren erhalten. | Foto: Archiv2019/02/NL-AFD-Ralph-Mueller-Landtag.jpg

ALTDORF/MÜNCHEN – Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat dem Altdorfer AfD-Mann Ralph Müller eine Rüge erteilt – die erste seit 25 Jahren. Wie verschiedene Medien berichten, hatte Müller in einer vorangegangenen Plenarsitzung Stimmung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht. Unter anderem bezeichnete er sie als „Stasi- und Schnüffelkanzlerin“.

Ferner hatte er Waffenkontrollen bei Jägern als „Elemente eines totalitären Staates“ tituliert. Aigner quittierte Müllers verbale Entgleisung am Dienstag nun mit der ersten Rüge im Bayerischen Landtag seit 25 Jahren. „Eine derartige Äußerung gegenüber der Frau Bundeskanzlerin ist wahrheitswidrig, ehrverletzend und beleidigend und dem Ansehen unseres Hohen Hauses nicht zuträglich“, sagte die CSU-Politikerin. „Ein derartiger Ton kann und darf in einer sachlichen Debattenkultur, wie wir sie hier in unserem Hohen Hause pflegen, keinen Einzug halten.“ Dieser Ansicht sei nicht nur sie selbst, sondern das gesamte Landtagspräsidium.

Müller war nicht zu erreichen

Was Ralph Müller von Aigners Maßnahme hält, war gestern leider nicht zu erfahren. Wie schon im Wahlkampf lässt Müller Presseanfragen unbeantwortet. Seinen Telefonanschluss beantwortet inzwischen ausschließlich seine Mailbox. Der Bitte um einen Rückruf ist Müller bis Redaktionsschluss nicht nachgekommen. Auch der zweite hiesige Landtagsabgeordnete, Norbert Dünkel (CSU), möchte sich zu dem Vorfall momentan nicht äußern. „Die Angelegenheit wird aktuell durch das Landtagsamt überprüft und mögliche weitere Vorgehensschritte bewertet“, teilt Dünkel schriftlich mit. In diesem laufenden Verfahren wolle er keine Stellungnahme abgeben.


Rügen sind ein mögliches Mittel, um Abgeordnete zur Raison zu rufen. In der Geschäftsordnung des Landtags heißt es dazu: „Ein Mitglied des Landtags, das persönlich verletzende Ausführungen oder persönlich verletzende Zwischenrufe macht oder eine gröbliche Störung der Ordnung verursacht, ist vom Präsidenten zu rügen und im Wiederholungsfall zur Ordnung zu rufen.

Nach zweimaligem Ordnungsruf oder bei einem besonders schwerem Verstoß kann die Landtagspräsidentin einem Abgeordneten auch das Wort entziehen oder ihn der Sitzung verweisen. Eine formale Rüge gab es zuletzt vor 25 Jahren, einen Sitzungsausschluss im Jahr 1991.

Nichts Neues verpassen! - Newsletter abonnieren