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Stadtwerke Hersbruck: Meldepflicht bei Bauänderungen

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HERSBRUCK - Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Hersbruck erinnert in einer Pressemeldung alle Hauseigentümer an die Meldepflicht bei baulichen Veränderungen an ihren Gebäuden. Das gilt auch bei Änderungen der Versiegelungsflächen oder der Frage, wo oder wie das Niederschlagswasser abgeleitet wird.

Nach der Kanalbeitragssatzung des Kommunalunternehmens ist dieses verpflichtet, Beiträge für zusätzlich geschaffene Flächen zu erheben. Bei der Beitragskalkulation werden nicht nur die bereits vorhandenen Gebäudeflächen berücksichtigt, sondern auch zukünftige Flächenmehrungen mit eingerechnet. Das bedeutet, dass für jeden zusätzlich geschaffenen Quadratmeter ein weiterer Beitrag zu zahlen ist.

Meldung von Wohn- und Nutzflächen

Deshalb muss die Schaffung zusätzlicher Wohn- und Nutzflächen bei den Stadtwerken Hersbruck gemeldet werden. Insbesondere weisen die Stadtwerke auf den vollständigen oder teilweisen Ausbau von Dachgeschossen hin.

Alle Eigentümer werden gebeten, einen Dachgeschossausbau sowie sonstigen Aus- oder Anbau mitzuteilen. Das Gleiche gilt auch für die Errichtung so genannter Tiny-Häuser. Die Stadtwerke prüfen dann, ob tatsächlich ein zusätzlicher Kanalbeitrag festzusetzen ist. Die Verletzung dieser Melde- und Auskunftspflicht stellt eine Abgabenhinterziehung oder eine leichtfertige Abgabenverkürzung dar. Die Meldungen müssen bei den Stadtwerken Hersbruck schriftlich erfolgen.

Hinweise zur Niederschlagswassergebühr

In diesem Zusammenhang möchten die Stadtwerke auch auf die Meldepflichten hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr hinweisen. Die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen obliegt dem Grundstückseigentümer. Dieser muss unter Vorlage eines Lageplanes Veränderungen ebenso unverzüglich bei den Stadtwerken melden wie auch eine Änderung des Einleitungsverhaltens. Soweit bei Neubauten und sonstigen Veränderungen am Gebäude die Meldung nicht bis 1. Januar des Folgejahres nach der Schaffung von befestigten Flächen erfolgt ist, bringen die Stadtwerke anhand der vorliegenden Unterlagen die bebauten und befestigten Flächen zu 100 Prozent in Ansatz.

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