Erhalt bedrohter Vogelarten

Kletter- und Boulderverbote im Landkreis

Symbolfoto Klettern
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NEUHAUS/HIRSCHBACH – Im Frankenjura, einer beliebten Kletterregion, gelten jährlich ab dem 1. Januar, spätestens dem 1. Februar jeden Jahres Kletter- und Boulderverbote zum Schutz von Vögeln wie dem Uhu und Wanderfalken.Diese zeitlich begrenzten Sperrungen betreffen bestimmte Kletterfelsen oder Wandbereiche und sind mit Verordnungscharakter belegt, was bedeutet, dass bei Missachtung hohe Geldstrafen drohen können. Klettersportler werden dringend gebeten, die Sperrungen zu respektieren und damit zum Erhalt bedrohter Vogelarten beizutragen.

Die Sperrfristen variieren je nach Vogelart und Felsen. Regelmäßige Vogelschutztreffen sollen sicherstellen, dass Brutplätze nicht übersehen werden und der Klettersport nicht unnötig eingeschränkt wird. Die Listen der betroffenen Felsen werden fortlaufend aktualisiert. Bleibt eine Brut aus, werden Beschilderungen und Absperrungen aufgehoben, sodass die Felsen wieder für Kletterer freigegeben werden. Informationen zu aktuellen Sperrungen und freigegebenen Kletterstellen sind auf der Homepage des IG Klettern für Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald abrufbar.

In der Frankenpfalz sind typischerweise die folgenden Kletterwände von den Sperrzeiten betroffen: Graischer Bleisteinwände und Langer Berg Wände in Betzenstein, der Flemtalpilz, die Flemtalwand und der Flemtalwächter in Auerbach/Oberes Pegnitztal, der Rabenfels im Krottenseer Forst, der Rote Fels in Hartenstein/Unteres Pegnitztal, der Steinberg in Königstein sowie der Habichtfels in Hirschbach.

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