NÜRNBERGER LAND – Ab dem Jahr 2025 will der Landkreis die Fachstelle Wohnungslosenhilfe der Caritas Nürnberger Land finanzieren. Dies beschloss der Kreisausschuss in seiner Sitzung am Montag, 14. Oktober, einstimmig.
Ziel der Wohnungslosenhilfe ist primär der Erhalt der Wohnung sowie der Erhalt der existenzsichernden Leistungen. Sie steht nicht nur den von Wohnungsnot Betroffenen zur Verfügung, sondern ist auch Ansprechpartnerin für alle Gemeinden, Ämter, Behörden und insbesondere Vermieter, wenn sie von Notsituationen erfahren.
Sie berät Bürger, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, etwa durch Mietrückstände, Kündigung des Mietvertrages, Räumungsklage oder Zwangsräumung. Wer bereits von Wohnungslosigkeit betroffen ist und Unterstützung bei Beantragungen von Leistungen, Behördengängen oder Vermittlung zu anderen Hilfesystemen benötigt, ist bei der Fachstelle ebenfalls an der richtigen Adresse. Aber auch um Obdachlose kümmern sich die beiden Mitarbeiter. Zur Erklärung: Wohnungslos sind Menschen, die über keinen eigenen angemieteten Wohnraum verfügen. Obdachlos ist, wer unter freiem Himmel schlafen muss.
Betreuung in der Not
Im vergangenen Jahr betreute die Fachstelle 333 Personen – davon 98 Kinder -, die von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen waren. Für 215 Personen konnte das Mietverhältnis nachhaltig gesichert werden. Für 2024 sind bereits jetzt weitere 280 Personen – davon 74 Kinder – bei der Fachstelle vorstellig geworden. Das sind heuer insgesamt 159 Fälle, von denen bereits 73 positiv abgeschlossen werden konnten.
Landrat Armin Kroder und die Kreisausschussmitglieder zeigten sich erschrocken über die hohen Fallzahlen. Unisono waren sie der Ansicht: Es ist gut und notwendig, dass es die Wohnungslosenhilfe gibt. Die Reaktionen aus den Gemeinden zeigen, dass die Wohnungslosenhilfe sinnvoll und hilfreich ist.
Neue Vollzeitstelle
Damit das Angebot für die Gemeinden und Landkreisbürger/-innen kostenfrei bleibt, finanziert der Landkreis ab 2025 eine Vollzeitstelle, die sich zwei Mitarbeitende hälftig teilen – sowie Sachkosten wie Miete, IT-Ausstattung, Fortbildung, Supervision und Bürobedarf.
Die Zuständigkeit des Landkreises für diesen Themenbereich ergibt sich konkret aus dem Sozialgesetzbuch, das unter anderem einen Rechtsanspruch auf Beratung und Leistungen bei drohender oder aktuelle Wohnungslosigkeit beinhaltet.
Würde man für die Vorhaltung der Notunterkünfte, sowie die Personalkosten und andere Kosten, die entstehen, mit einem Beitrag 6000 Euro pro Person und Jahr rechnen, wären dies bei allein 15 Personen, deren drohender oder aktueller Wohnungsverlust verhindert werden kann, rund 90.000 Euro Ersparnis für die öffentliche Hand.