NÜRNBERGER LAND – Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen III und V in das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) zu überführen. Auch in Zukunft bleibt bei Ehe- und Lebenspartnern das Splitting-Verfahren bei der Lohn- und Einkommensteuer erhalten. Die Steuerlast, die sich bei der Veranlagung ergibt, bleibt mit der Reform gleich. Ziel der Reform ist es, die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens schon direkt für jeden Ehe- oder Lebenspartner beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn zu berücksichtigen.
Das geltende System der Steuerklassen für Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner stammt aus Zeiten der Papierlohnsteuerkarte. Es ist veraltet. Aufgrund der geplanten weitgehend automatisierten Abwicklung kann mit dem Faktorverfahren als alleinige Wahlalternative zur Steuerklassenkombination IV/IV künftig eine flexible Besteuerung im Massenverfahren des Lohnsteuerabzugs erreicht werden. Höhere Nachzahlungen im Rahmen der Steuererklärung können damit vermieden werden. Die höhere (und oftmals kritisierte) Besteuerung in der Steuerklasse V – die überwiegend Frauen erhalten – kann so effektiv vermieden werden. Es wird eine gerechte und auch zutreffende (sofortige) Verteilung der Lohnsteuerbelastung für den jeweiligen familiären Arbeitslohn erreicht. Damit können Anreize zur Arbeitsaufnahme und -ausweitung für Zweitverdienende gesetzt und in Teilzeit arbeitende Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gestärkt werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen