Lockerungen im August

Geflügelpest: Schauen im Landkreis bald wieder erlaubt

Symbolbild Huhn
Symbolbild Huhn | Foto: MK/stock.adobe.com2021/04/NL-Gefluegelpest-Huhn-online-scaled.jpg

NÜRNBERGER LAND – Die Fallzahlen von Vogelgrippe sind bei Wildvögeln in Bayern zurückgegangen. Die Geflügelpest, auch unter den Namen Vogelgrippe und Aviäre Influenza bekannt, breitete sich im vergangenen Winter von Norddeutschland her aus. Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen ist das schwerste, das bislang in Europa und Deutschland registriert wurde.

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, verschärfte das bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im vergangenen Winter die Vorsichtsmaßnahmen und verbot Ausstellungen, Märkte und Geflügelschauen sowie die Fütterung von Wildvögeln.

Bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurden in Deutschland in den letzten Monaten kaum noch Infektionen registriert, weil das Virus mit dem Sommer an Schlagkraft verloren hat. Daher stufen das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko als moderat ein, die Krankheit durch die Abgabe lebendiger Vögel auf Märkten oder bei Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas weiterzuverbreiten.

Lockerungen ab dem 25. August

Deshalb lockert das Veterinäramt die bestehende Allgemeinverfügung auf und erlaubt Ausstellungen, Märkte und Schauen wieder – unter Auflagen und ab dem 25. August. Weiterhin gilt: Wer Vögel hält, egal ob betrieblich oder privat, muss eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen befolgen, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Geflügelbeständen unterbinden sollen.

Die Übertragung von Geflügelpestviren erfolgt in der Regel nicht über die Luft, sondern durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit verunreinigten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Fahrzeugen. Um das zu verhindern, sind Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, eine hygienische Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen oder dessen intensive Desinfektion nötig.

Außerdem dürfen Wildvögel – gemeint sind Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel – auch weiterhin nicht gefüttert werden, um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern. Denn die Fütterungsplätze stellen naturgemäß „Hot-Spots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. Wer einen toten Wildvogel bemerkt, sollte dem Kadaver nicht zu nahe kommen. Singvögel im heimischen Garten dürfen nach wie vor gefüttert werden.

Info: Wer Geflügel hält und bemerkt, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere krank werden oder unerwartet sterben, sollte eine Infektion mit der Vogelgrippe in Betracht ziehen und dies umgehend beim Veterinäramt melden, da für die Vogelgrippe eine Anzeigepflicht gilt.

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