Tiere und Natur

Kein Streusalz bei Glätte und Schnee: Stadt Lauf appelliert an ihre Bürger

Im Winter müssen die Gehwege geräumt und gestreut werden. Salz darf dabei aber nicht eingesetzt werden.
Im Winter müssen die Gehwege geräumt und gestreut werden. Salz darf dabei aber nicht eingesetzt werden. | Foto: PZ-Archiv2017/01/winter-schnee-sonne-hirtenbrucke-lauf-nbg-strasse.jpg

LAUF – Auch wenn es im Supermarkt in Säcken verkauft wird: Das Ordnungsamt der Stadt Lauf weist daraufhin, dass zum Streuen von Gehwegen kein Salz verwendet werden darf. Das Mittel darf nur der Bauhof einsetzen – und das hat einen Grund.

Bei Eis und Schnee müssen bekanntlich die Gehwege, die zum eigenen Grundstück gehören, geräumt und gestreut werden, um Unfälle zu verhindern. Privatpersonen dürfen dafür aber lediglich „abstumpfende Stoffe wie etwa Splitt oder Sand verwenden“, sagt die Stadt Lauf. Das Verwenden von Tausalz und anderen ätzenden Mitteln sei im Stadtgebiet verboten.

Der Grund dafür ist laut Rathaus simpel: „Unter dem Salz leiden Tiere wie Hunde und Katzen. Zudem schadet es den Pflanzen, wenn es in den Boden gelangt. „

Der Bauhof allerdings ist von diesem Verbot ausgenommen. Er nutzt ein Salzgemisch, um die Straßen möglichst schnell verkehrssicher zu machen.

Verordnung regelt die „Sicherung der Gehbahnen“

Festgehalten ist das Streusalzverbot in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“.

Wörtlich heißt es in dieser Verordnung: „Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.“

Geräumt und gestreut werden muss täglich bis 20 Uhr – und zwar so oft, wie es „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz“ erforderlich ist.

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