FEUCHT – Die Marktgemeinde informiert, was Bürger in den Wintermonaten zu beachten haben und wie sich bei Schnee und Eis richtig verhalten.
Schippen, Streusalz oder Sand? Was müssen Mieter und Hauseigentümer tun, wenn der erste Schnee fällt? Was ist zu beachten, wenn der Regen zu Eisregen wird? Eine wichtige Info vorneweg: Die Feuchter Gemeindeverwaltung bittet im Hinblick auf Umwelt und Artenschutz, Streusalz nur bei wirklich extremen Witterungsbedingungen zu verwenden.
Es dürfen im Grunde nur abstumpfende Mittel wie beispielsweise Splitt und Sand benutzt werden. Der Markt Feucht hat hierfür Streugut-Behälter aufgestellt, um so die Bürger beim Winterdienst zu unterstützen. Auftauende Mittel wie Salz dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, zum Beispiel an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen oder bei Eisregen.
Wann geschippt werden muss
Wenn es schneit, müssen Bürger werktags zwischen 7 und 21 Uhr Schnee räumen, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 21 Uhr. Jeder Eigentümer und gegebenenfalls Mieter muss in dieser Zeit die Wege im Winter freihalten – indem er regelmäßig räumt, Splitt oder Sand streut und Eis beseitigt. Dies gilt auch, wenn man im Urlaub ist oder zu den genannten Zeiten arbeitet. Damit bei einsetzendem Tauwetter das Wasser schneller abfließen kann, bittet die Gemeindeverwaltung darum, auch Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.
Den Schnee dem Nachbarn zu überlassen oder auf die Fahrbahn zu schieben, ist keine Lösung. Bei großen Schneemengen bitte einen Streifen von einem Meter räumen und diesen Streifen mit abstumpfenden Mitteln streuen.
Bürger, die Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten haben oder nicht wissen, was Sie zum Beispiel als Hinterlieger beachten müssen, können sich an das Bauamt des Marktes Feucht wenden: Gabriele Kaiser, Telefon 09128/9167-448 oder per E-Mail an [email protected].