FEUCHT – Die Erhöhung der Hundesteuer sorgte bei der gut besuchten Bürgerversammlung in der Reichswaldhalle für Diskussionsstoff. Vorerst wird es jedoch dabei bleiben. „Die rechtskräftige Satzung ist Fakt“, erklärte Bürgermeister Konrad Rupprecht. Ein wenig Hoffnung machte er den Hundebesitzern mit dem Angebot, das Thema nach einem Jahr noch einmal zu diskutieren.
In seinem Bericht hatte Rupprecht das Thema noch einmal ausführlich dargelegt. Zum 1. Januar trat die neue Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in Kraft, die Mitte Dezember vom Marktgemeinderat beschlossen wurde.
Demnach beträgt die Jahressteuer für den ersten Hund künftig 50 Euro, für den zweiten 100 Euro und für jeden weiteren Hund 150 Euro. Bisher lag der Betrag bei 30 Euro für jeden Hund.
Die Steuer für einen sogenannten Kampfhund steigt von 600 auf 1000 Euro. Sofern für Kampfhunde ein Negativzeugnis vorgelegt wird, reduziert sich der Steuersatz auf 500 Euro.
750 Hunde gemeldet
Derzeit sind in Feucht 750 Hunde steuerrechtlich angemeldet: 647 haben einen Hund, 84 zwei Hunde und 19 Besitzer drei und mehr Hunde gemeldet. 13 davon sind Kampfhunde mit Negativzeugnis.
Der Bürgermeister machte deutlich, dass der sicherheits- und ordnungsrechtliche Aspekt der Hundesteuer zunehmend an Bedeutung gewinnt. Er präsentierte dazu die Statistik des Ordnungsamtes, nach der sich die Zahl der Vorgänge innerhalb eines Jahres von 27 (2015) auf 54 Fälle (2016) verdoppelt hat.
Das zeige die mit der steigenden Zahl der Hundehaltung verbundene Zunahme an sicherheitsrechtlichen Vorfällen, wie z. B. Anzeigen wegen Lärmproblemen (8) oder Beißvorfällen und Bedrohungsszenarien (21).
Besonders auffällig sei, dass die zur Anzeige gebrachten Vorfälle immer häufiger Hundehalter betreffen, die zwei und mehr Hunde besitzen.
Rupprecht verwies darauf, dass die Erhöhung für den ersten Hund sowie die Erhöhung für Kampfhunde vom Marktgemeinderat einstimmig und die Steuer für den zweiten bzw. den dritten und jeden weiteren Hund mit einigen Gegenstimmen beschlossen wurde.
Kritik der Hundehalter
Johannes Znotins stellte fest, dass zwar eine Erhöhung von 30 auf 50 Euro noch akzeptabel sei, aber die Progressionen für den zweiten Hund um 233 Prozent und jeden weiteren Hund um 400 Prozent „unverhältnismäßig hoch und schwer nachvollziehbar“ seien. Er forderte den Gemeinderat dazu auf, diese Entscheidung nochmals gründlich zu überdenken und das diffuse Ziel gegenüber den Nachteilen mit mehr Augenmaß zu gewichten.
Ihrem Unmut machte auch Natascha Walter Luft. Sie ließ die Gründe für die „unfaire“ Anhebung der Hundesteuer nicht gelten. Für sie sei nicht nachvollziehbar, warum man für einen zweiten und dritten Hund soviel mehr bezahlen müsse. Wenn es zu einigen Vorfällen gekommen sei, dann dürfe man nicht generell alle dafür büßen lassen.
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Staffelung wegfallen lassen
Ihr Vorschlag: man sollte entweder die Staffelung wegfallen lassen bzw. wenigstens den Altbesitzern entgegen kommen und nur bei Neuanmeldungen nach der neuen Satzung verfahren oder die negativ aufgefallen sind mit Auflagen belegen.
Bürgermeister Rupprecht merkte dazu an, dass man eine Satzung nicht splitten könne. „Wenn Steuern dann generell und für alle Hunde.“
Für Simone Zelner war es unverständlich, warum Hunde mit bestandenem Wesenstest mit 500 Euro besteuert werden. Der Wesenstest zeige doch auf, dass ein solches Tier nicht aggressiv sei.
Auch für Willibald Welker war die „krasse Staffelung“ nicht nachvollziehbar. Dass dies der Gemeinderat so beschlossen habe sei keine Begründung.
Zufrieden waren die Hundehalter mit den Antworten nicht. Ihre Verärgerung blieb und entlud sich am Tag nach der Bürgerversammlung in diversen Foren.