FEUCHT – Regierung und Landratsamt haben die Feuchter Gutscheinaktion zwar unlängst für rechtlich nicht zulässig erklärt. Nach zäher Diskussion setzt sich der Marktgemeinderat jetzt jedoch darüber hinweg.
Neumarkt, Schwabach, Altdorf, Erlangen, Herzogenaurach. Die Liste bayerischer Städte und Gemeinden, die ihre lokalen Unternehmen mittels Gutschein unterstützen, ließe sich beliebig fortsetzen. Nun setzt auch Feucht auf dieses Mittel. Und das geht so: Man kauft beim Arbeitskreis Feuchter Gewerbe (AFG) einen Gutschein im Wert von 25, zahlt aber nur 20 Euro. Den fehlenden Fünfer legt die Gemeinde drauf – und unterstützt damit die lokalen Einzelhändler und Gastronomen während der Pandemie. Denn einzulösen sind die Gutscheine ausschließlich in der Marktgemeinde. Wo genau, das legt der AFG fest.
Zurück geht dieses Gutscheinsystem auf einen Antrag der CSU. Erstmals diskutiert wurde darüber in der Märzsitzung des Marktgemeinderats, im April stuften Landratsamt und Regierung von Mittelfranken die Initiative als rechtswidrig ein, da hier Gemeindevermögen verschenkt werde (wir berichteten). Am Mittwochabend kam das Thema dennoch erneut auf die Tagesordnung des Marktgemeinderats. Denn in der Zwischenzeit hat sich auch das Bayerische Innenministerium zu dem Fall geäußert. In dem Schreiben teilt das Ministerium einerseits die Auffassung von Landratsamt und Regierung, weist andererseits aber darauf hin, „dass nicht jeder Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift zwangsläufig zu Maßnahmen der Kommunalaufsicht führen“. Die Behörden entschieden vielmehr nach ihrem „pflichtgemäßen Ermessen“.
Das Schreiben, das der Redaktion vorliegt, schließt mit dem Hinweis, dass es nun am Markt Feucht sei, an der Gutscheinaktion festzuhalten oder wegen rechtlicher Bedenken davon Abstand zu nehmen.
Wo kein Kläger, da kein Richter
„Soll das heißen, ein Rechtsverstoß kann hingenommen werden, solange er nicht gerügt wird?“, fragte Hannes Schönfelder (SPD) und attestierte dem Ministerium von Joachim Herrmann (CSU) einen ungewohnt lockeren Umgang mit Recht und Ordnung. Frank Flachenecker (Freie Wähler) sah sich und seine Kollegen in einem Dilemma. „Das Problem ist, dass wir gefragt haben. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, da kann sich keiner rausreden.“
Ob man bei der Rechtsaufsicht fragt oder nicht, spielt laut Bürgermeister Jörg Kotzur (parteilos) jedoch keine Rolle. „Wir haben hier einen Rechtsverstoß, den kann man nicht wegdiskutieren. Aber wir werden nicht mehr oder minder bestraft, wenn wir ihn wissentlich begehen.“ Als einer von drei Antragsstellern verteidigte Harald Danzl (CSU) die Gutscheinidee. „Wenn das die ganze Welt macht und keiner einschreitet, dann werden sie das bei uns auch nicht machen“, meinte er und ermunterte seine Kollegen, mutig zu entscheiden.
Kontingent von 1000 Gutscheinen
Zwar hatte die CSU ursprünglich die Herausgabe von bis zu 4000 Gutscheinen angedacht, was der Gemeinde 20 000 Euro kosten und 100 000 Euro in die Kassen der Feuchter Unternehmen spülen hätten können. Nachdem aber mehrere Vertreter der SPD signalisierten, bei 1000 Gutscheinen mitgehen zu können, verständigte man sich bei 22:2 Stimmen auf diesen Kompromiss. Ausgegeben werden die Gutscheine laut Konzept bei der Raiffeisenbank. Wann der Verkauf genau startet, ist noch nicht ganz klar. AFG-Ehrenvorsitzender Alexander Hommel geht aber davon aus, dass es sich nur um wenige Tage handeln dürfte, bis die Gutscheine vorliegen. Auf einen Tag hin oder her komme es ihm dabei nicht an. Wichtiger als das Wann ist für ihn, dass die Gutscheine überhaupt kommen. Alexander Hommel spricht dabei von einem „positiven Signal“.