NÜRNBERGER LAND – Die Altkleidersammlung steht vor großen Herausforderungen. Während die EU eine getrennte Sammlung von Textilien vorschreibt, kämpft der Markt mit sinkenden Verwertungserlösen und einer wachsenden Menge unbrauchbarer Kleidung.
Dazu kommt das negative Phänomen, das immer mehr Containerstandorte vermüllt werden. Doch was gehört denn in den Altkleidercontainer?
Saubere, gewaschene, tragfähige, unbeschädigte und gut erhaltene Kleidung wie zum Beispiel paarweise gebündelte Schuhe sowie Haus- und Heimtextilien wie Bettwäsche, Tischwäsche und Badtextilien. Auch Handtaschen und Rucksäcke können im Container entsorgt werden.
Verschmutzte, beschädigte oder unangenehm riechende Kleidungsstücke gehören in den Restmüll. Textilien wie Bettdecken können derzeit nicht sinnvoll weiterverwertet werden und sollten deshalb nicht im Altkleidercontainer entsorgt werden. Auch gebrauchte Unterwäsche und Socken gehören in den Restmüll. Ist ein Altkleidercontainer bereits voll, dürfen keine Kleidersäcke oder sonstige Abfälle daneben abgestellt werden.
