LAUF – Die Landkreisverwaltung konnte die für den Neubau der Straße zwischen Lauf und Schönberg erforderlichen Ausgleichsflächen für den Bannwald sichern. Der Genehmigungsprozess kann nun abgeschlossen werden.
„Der Gordische Knoten ist durchschlagen“, wird Landrat Armin Kroder in einer Pressemeldung des Landratsamts Nürnberger Land zitiert. Nach jahrelangen Diskussionen und zähen Verhandlungen um die marode Kreisstraße LAU 7, die Lauf und Schönberg durch ein Wasserschutzgebiet verbindet, geht es nun endlich voran. „Allerspätestens im Herbst 2026“ soll es laut Kroder so weit sein. Die Verbindung sei wichtig, so Kroder, diese Wendung deshalb „trotz der zeitlich wirklich ärgerlichen Dimension – eine sehr gute Nachricht für Schönberg, unsere Kreisstadt Lauf und unseren Landkreis Nürnberger Land“, so Kroder.
Die Landkreisverwaltung habe die für den Neubau der Straße erforderlichen Ausgleichsflächen für den Bannwald sichern können, heißt es in der Pressemeldung weiter. Der Genehmigungsprozess könne nun abgeschlossen werden. „Nachdem nunmehr endlich unzählige bürokratische Vorgaben Lösungen zugeführt werden konnten, freue ich mich auf den Baubeginn“, sagt Kroder und bedankt sich bei allen, die „in den Behörden und in der Politik mit angeschoben, gedrängelt und geholfen haben“.
Suche nach Ausgleichsflächen für Radweg geht weiter
Die gesicherte Ausgleichsfläche für den Neubau der Kreisstraße und des Radwegs umfasst rund 6000 Quadratmeter. „Belässt man es bei der bisherigen Planung, reicht dies in etwa für den Bau der Straße aus“, heißt es aus dem Amt. Würde darüber hinaus, wie gegenwärtig geplant, auch der Radweg asphaltiert, müssten zusätzliche Ausgleichsflächen gefunden werden. Deshalb suche die Landkreisverwaltung parallel weiter. Würde der Radweg nur mit einer „wassergebundenen Deckschicht“ versehen, gelte er rechtlich als Waldweg. Weitere Ausgleichsflächen wären dann nicht nötig.
Wasserschutzgebiet muss geschützt werden
Die LAU 7 zwischen Lauf und Schönberg führt durch Bannwald und teilweise durch ein Wasserschutzgebiet der Stadt Lauf. Sie ist nicht nur in einem schlechten baulichen Zustand, auch geänderte Vorgaben des Wasserrechts müssen erfüllt werden. „Hier gilt es, technisch und rechtlich ordnungsgemäße Zustände herzustellen, denn das Wasserschutzgebiet muss intakt bleiben“, heißt es in der Pressemeldung des Amts. Dazu genüge es nicht, die obere Deckschicht zu erneuern. Es müssen beispielsweise auch Ableitungen für Niederschlagswasser gebaut werden, sodass das Wasserschutzgebiet und das Trinkwasser, das dort gewonnen wird, sauber bleibt und nicht mit Reifenabrieb, Mineralölen und mehr verunreinigt werden kann.
Entsprechende Pläne liegen vor. Der Kreistag Nürnberger Land hat die nötigen Beschlüsse gefasst, Gelder sind in den Haushalt eingestellt.
