NÜRNBERGER LAND – Ab sofort können einkommensschwache Bürger sich in den Rathäusern ihrer Städte und Gemeinden sogenannte Mobi-Cards ausleihen. Damit können sie täglich ab 9 Uhr den Öffentlichen Nahverkehr im VGN-Gesamtraum kostenfrei nutzen.
Die Mobi-Card leihen können Menschen, die im Landkreis wohnen und eine oder mehrere der folgenden Leistungen empfangen: Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld; Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Wohngeld; Jugendhilfe beziehungsweise Leistungen für den Lebensunterhalt; Vollzeitpflege.
Die Berechtigten können die Karte durch Vorlage oder Nachweis, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen – es muss nicht das Original sein, ein Foto und der Personalausweis genügen – bei den Rathäusern abholen und für ein bis zwei Tage ausleihen. Danach muss die Mobi-Card zurückgebracht werden.
Im gesamten VGN nutzbar
Die Mobi-Card hat die Tarifstufe 10T, das heißt, es ist der gesamte ÖPNV im VGN-Gesamtraum täglich nutzbar, auch am Wochenende und zu Feiertagen, allerdings erst ab 9 Uhr. Finanziert wird dieses Projekt vom Landkreis Nürnberger Land, der jeder Gemeinde, Marktgemeinde und Stadt anteilig zu ihren Einwohnerzahlen ein Kontingent von Mobi-Cards zur Verfügung stellt.
Das Projekt beginnt mit einer Testphase von drei Monaten, danach sollen Nachfrage und Umsetzbarkeit evaluiert werden.