NÜRNBERGER LAND – Die Regierung von Mittelfranken hat in Abstimmung mit dem regionalen Waldbrandbeauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für Samstag, 30. Mai, und Sonntag, 31. Mai, Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung angeordnet.
Die Waldbrandgefahr in Mittelfranken hat in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen. Hauptursache ist die fortschreitende Abtrocknung der obersten Bodenschichten in den Wäldern. Fehlende Niederschläge, anhaltend hohe Temperaturen und auffrischender Wind entziehen dem Boden derzeit schnell Feuchtigkeit. Bereits kleinste Zündquellen können ausreichen, um Brände zu verursachen.
Nach Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist im Zeitraum der Befliegung keine grundlegende Entspannung der Lage zu erwarten. Ohne ergiebige Niederschläge bleibt die Waldbrandgefahr auf erhöhtem Niveau.
Die Flüge finden in den Nachmittagsstunden statt, wenn die Waldbrandgefahr durch die steigenden Temperaturen und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung am größten ist. Wegen des schönen Wetters ist mit einer erhöhten Zahl von Ausflüglern in Wald und Flur zu rechnen.
Die Befliegung wird von ehrenamtlichen Piloten der Luftrettungsstaffel Mittelfranken durchgeführt. Neben dem Piloten befinden sich speziell ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr und der Forstbehörden an Bord.
Sollte ein Brand entdeckt werden, wird die Feuerwehr direkt aus der Luft per Funk alarmiert und zur Brandstelle geleitet. Beflogen wird dabei eine festgelegte Route, die von Erlangen-Dechsendorf über Schnaittach, Hersbruck und Allersberg bis nach Pleinfeld führt. Von dort wird über Abenberg, Nürnberg-Moorenbrunn, Nürnberg-Buchenbühl und Erlangen-Tennenlohe, mit einer Schleife über Emskirchen, Wilhermsdorf, Heilsbronn und Windsbach wieder zum Ausgangspunkt zurückgeflogen. Gefährdet sind vor allem lichte Kiefernbestände und von der Bevölkerung stark besuchte Wälder in Ballungsgebieten.
Info: Die Regierung appelliert an die Waldbesucher, folgende Regeln einzuhalten: Melden Sie Waldbrände unverzüglich über die Notrufnummer 112. Beachten Sie das Rauchverbot im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober. Entzünden Sie kein Feuer (auch kein Grillfeuer) im oder am Wald. Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Auto. Parken Sie Fahrzeuge nicht auf leicht entzündbarem Untergrund wie Wiesen oder Waldwegen, da heiße Fahrzeugkatalysatoren Brände auslösen können.
